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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Fassung 2.0, in Kraft ab 1. September 2026

Diese Fassung löst die Fassung „9. Juli 2026" und alle früheren Fassungen ab. Sie bildet den Leistungsumfang ab, wie er nach der Freischaltung der Studierendenfläche und der Abonnementfunktionen zum 01.09.2026 besteht. Der Text enthält keine Vorbehalte, Platzhalter oder Redaktionshinweise.

Präambel — Aufbau und Lesart

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die Nutzung der Plattform Internities durch zwei Nutzergruppen mit unterschiedlicher Rechtsstellung: Studierende handeln als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Unternehmen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Weil dieselbe Bestimmung gegenüber einem Verbraucher unwirksam und gegenüber einem Unternehmer wirksam sein kann — die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gelten gegenüber Unternehmern nach § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht unmittelbar, wirken dort aber nach § 310 Abs. 1 S. 2 BGB über § 307 BGB fort —, sind die Bestimmungen nach Adressaten getrennt:

  • Teil A (§§ 1 bis 24) gilt für alle Nutzer.
  • Teil B (§§ 25 bis 31) gilt zusätzlich und ausschließlich für Studierende als Verbraucher.
  • Teil C (§§ 32 bis 43) gilt zusätzlich und ausschließlich für Unternehmen als Unternehmer.
  • Teil D (§§ 44 bis 48) enthält die Schlussbestimmungen für alle Nutzer.

Widersprechen sich eine Bestimmung des Teils A und eine Bestimmung des Teils B oder des Teils C, so geht die Bestimmung des besonderen Teils vor. Für Studierende gilt ausschließlich Teil B und für Unternehmen ausschließlich Teil C; eine Bestimmung des Teils C wird gegenüber Studierenden in keinem Fall angewendet und umgekehrt.

Die Überschriften dienen der Orientierung und beschränken den Regelungsgehalt der jeweiligen Bestimmung nicht.

Teil A — Gemeinsame Bestimmungen für alle Nutzer

§ 1 Anbieterin, Erreichbarkeit, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform „Internities", bestehend aus der Website internities.com und der Anwendung app.internities.com sowie sämtlichen darüber bereitgestellten Funktionen (zusammen die „Plattform"). Gegenstand der Plattform ist die Zusammenführung von Studierenden und Unternehmen für Praktika sowie der softwaregestützte Abgleich zwischen den Anforderungen einer ausgeschriebenen Praktikumsstelle und den Angaben eines Studierenden.

1.2 Anbieterin und Vertragspartnerin der Nutzer ist die Internities GmbH, Hansastraße 42, 20144 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 197434, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460791180, vertreten durch die Geschäftsführerin Gwendolin Lüders und die Geschäftsführer Alexander Krink und Boris Albert (im Folgenden „Internities"). Die Gesellschaft ist am 25.08.2026 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister eingetragen worden; sie führte zuvor die Firma „Internities UG (haftungsbeschränkt)". Der Rechtsträger und die Registernummer sind unverändert geblieben, bereits geschlossene Verträge bestehen unverändert fort.

1.3 Internities ist elektronisch unter hello@internities.de und postalisch unter der in § 1.2 genannten Anschrift erreichbar. Die Angaben zu den Kontaktstellen nach dem Gesetz über digitale Dienste ergeben sich aus § 19.

1.4 Die Plattform richtet sich an zwei Nutzergruppen:

  • Studierende sind natürliche Personen, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und die Plattform zu Zwecken der eigenen Ausbildung nutzen. Sie handeln als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  • Unternehmen sind juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und natürliche Personen, die die Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zur Besetzung von Praktikumsplätzen nutzen. Sie handeln als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmens werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Internities ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Internities in Kenntnis abweichender Bedingungen eine Leistung vorbehaltlos erbringt. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Studierenden.

1.6 Das Internities Ambassador-Programm ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für die Teilnahme gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen für das Internities Ambassador-Programm in der Fassung v1.1 vom 01.09.2026, die der Teilnehmer gesondert annimmt. Diese AGB regeln das allgemeine Nutzungsverhältnis; die Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das Teilnahmeverhältnis. Für die dort geregelten Gegenstände — insbesondere Vergütung, Abrechnung, Wettbewerb und Beendigung der Teilnahme — gehen die Teilnahmebedingungen vor; im Übrigen bleibt es bei diesen AGB. Eine spätere Fassung der Teilnahmebedingungen wird nur wirksam, wenn der Teilnehmer sie gesondert annimmt. Die Teilnahme setzt kein Studierendenkonto voraus und ändert die Rechtsstellung des Teilnehmers nach § 1.4 nicht; nimmt ein Studierender zugleich am Ambassador-Programm teil, bleibt seine Verbrauchereigenschaft im Nutzungsverhältnis nach diesen AGB unberührt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

2.1 „Konto" ist der persönliche, passwortgeschützte Zugang einer natürlichen Person zur Plattform.

2.2 „Unternehmenskonto" ist der einem Unternehmen zugeordnete Bereich der Plattform, dem ein oder mehrere Konten natürlicher Personen als Mitglieder zugeordnet sind.

2.3 „Praktikumsstelle" ist ein von einem Unternehmen auf der Plattform angelegtes und veröffentlichtes Praktikumsangebot.

2.4 „Externes Angebot" ist ein von Internities aus öffentlich zugänglichen Quellen übernommenes, redaktionell aufbereitetes und von Internities veröffentlichtes Praktikumsangebot, das keinem Unternehmenskonto zugeordnet ist. § 8 regelt es gesondert.

2.5 „Bewerbung" ist die über die Plattform abgegebene Erklärung eines Studierenden, für eine Praktikumsstelle berücksichtigt werden zu wollen.

2.6 „Passungsband" ist die dreistufige, nicht bezifferte Angabe der rechnerischen Übereinstimmung zwischen den Angaben eines Studierenden und den Anforderungen einer Praktikumsstelle mit den Stufen „stark", „vielversprechend" und „möglich".

2.7 „Slot" ist der Platz für eine gleichzeitig aktiv gehaltene Praktikumsstelle eines Unternehmens.

2.8 „Textform" ist die Textform nach § 126b BGB. Wo diese AGB Textform verlangen, genügt insbesondere eine E-Mail an oder von hello@internities.de; die Schriftform nach § 126 BGB ist nicht erforderlich. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

2.9 „Dauerhafter Datenträger" ist ein Medium im Sinne des § 126b S. 2 BGB, das es dem Empfänger ermöglicht, eine an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

§ 3 Einbeziehung, Vertragsschluss, Vertragstext, Textform

3.1 Internities weist den Nutzer bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hin und macht sie ihm vor Abgabe seiner Vertragserklärung in zumutbarer Weise zugänglich; ihre Kenntnisnahme ist möglich und ihre Speicherung in wiedergabefähiger Form zulässig (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB). Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem der Nutzer diese AGB im Registrierungsvorgang durch eine gesonderte, nicht vorbelegte Handlung annimmt und die Registrierung abschließt. Eine Annahme ohne eine solche Handlung des Nutzers findet in keinem Registrierungsweg statt.

3.2 Internities speichert zu jeder Annahme die Fassungskennung, den Zeitpunkt und den vollständigen Wortlaut der angenommenen Fassung. Internities stellt dem Nutzer die von ihm angenommene Fassung im Konto zum Abruf bereit und übermittelt sie ihm auf Anfrage an hello@internities.de in Textform.

3.3 Bei Verträgen, die auf elektronischem Weg geschlossen werden, hält Internities die Vorkehrungen des § 312i Abs. 1 S. 1 BGB vor: Der Nutzer kann Eingabefehler vor Abgabe seiner Vertragserklärung erkennen und berichtigen; die Vertragsbestimmungen sind bei Vertragsschluss abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar (Art. 246c EGBGB). Den Zugang seiner Vertragserklärung bestätigt Internities dem Nutzer unverzüglich auf elektronischem Weg; das gilt für den entgeltlichen wie für den unentgeltlichen Vertrag.

3.4 Schließt ein Nutzer über die Plattform einen entgeltlichen Vertrag, so kommt dieser erst zustande, nachdem dem Nutzer unmittelbar vor der Bestellung die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und weiterer Preisbestandteile, die Vertragslaufzeit und die Bedingungen der Kündigung klar und hervorgehoben angezeigt wurden und der Nutzer die Bestellung über eine ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche ausgelöst hat (§ 312j Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Internities übermittelt dem Nutzer anschließend eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger.

3.5 Gegenüber Studierenden übermittelt Internities eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger auch dann, wenn der Vertrag im Sinne einer Geldzahlung unentgeltlich ist; Näheres regelt § 26.

§ 4 Änderung dieser AGB; Neueinbeziehung; Kollisionsregel

4.1 Grundsatz. Vorbehaltlich des § 43 (Änderung einzelner Bestimmungen gegenüber Unternehmen mit laufendem Abonnement) ändert Internities diese AGB nicht einseitig. Eine geänderte Fassung wird gegenüber einem bestehenden Nutzer nur wirksam, wenn er sie aktiv annimmt; die Annahme erfolgt in derselben Form wie die Erstannahme (§ 3.1). Schweigen oder die bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.

4.2 Information über wesentliche Änderungen. Internities informiert jeden betroffenen Nutzer über jede wesentliche Änderung dieser AGB aktiv, und zwar durch Nachricht an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie durch einen Hinweis beim nächsten Aufruf der Anwendung (Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 — Gesetz über digitale Dienste, im Folgenden „DSA"). Die Information nennt den Gegenstand der Änderung, den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und den Ort, an dem die neue Fassung vollständig abrufbar ist. Sie erfolgt unabhängig davon, ob die geänderte Fassung nach § 4.1 eine erneute Annahme erfordert. Gegenüber Unternehmen mit laufendem Abonnement gilt zusätzlich die Frist des § 43.

4.3 Fortgeltung bei Nichtannahme. Nimmt ein Nutzer die neue Fassung nicht an, so gilt für ihn die zuletzt von ihm angenommene Fassung fort, bis das Vertragsverhältnis nach § 23, § 24, § 31 oder § 36 beendet wird.

4.4 Kollisionsregel. § 4 und § 43 regeln unterschiedliche Vorgänge und schließen einander aus:

  • § 4 gilt für die Einbeziehung eines vollständig neuen oder in seiner Substanz neu gefassten Bedingungswerks gegenüber allen Nutzern. Hierfür ist stets die aktive Annahme nach § 4.1 erforderlich.
  • § 43 gilt ausschließlich für Änderungen einzelner Bestimmungen innerhalb eines laufenden entgeltlichen Vertragsverhältnisses mit einem Unternehmen.
  • Änderungen, die den Kern der Hauptleistungspflichten betreffen — den geschuldeten Leistungsumfang und das Entgelt —, erfolgen ausschließlich nach § 4.1 und niemals nach § 43. Für die Anpassung des Entgelts an die Preisentwicklung gilt allein § 38.
  • Soweit § 4 und § 43 auf denselben Vorgang anwendbar sein könnten, geht § 4 vor.

4.5 Keine Zustimmungsfiktion gegenüber Verbrauchern. Eine Zustimmungsfiktion zu Änderungen dieser AGB findet gegenüber Studierenden in keinem Fall statt. Gegenüber Unternehmen mit laufendem Abonnement gilt ausschließlich § 43 mit den dort geregelten Beschränkungen; außerhalb des Anwendungsbereichs des § 43 findet auch ihnen gegenüber keine Zustimmungsfiktion statt.

4.6 Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist eine Information nach den Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 — Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden „DSGVO" — und wird nicht Bestandteil dieses Vertrags. Ihre Fortschreibung ist deshalb keine Änderung dieser AGB, und aus ihr ergeben sich keine über diese AGB hinausgehenden Pflichten des Nutzers. Über wesentliche Änderungen der Datenschutzerklärung informiert Internities gesondert nach § 4.2 erster Halbsatz.

§ 5 Registrierung, Konto, Zugangsdaten

5.1 Die Nutzung der Plattform setzt ein Konto voraus. Ein Konto darf nur von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und nur für die eigene Person angelegt werden; es ist nicht übertragbar. Registrieren darf sich nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Plattform richtet sich ausschließlich an volljährige Personen; ein Angebot an Minderjährige erfolgt nicht.

5.2 Der Nutzer macht bei der Registrierung und im Konto wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und aktualisiert sie bei Änderungen unverzüglich.

5.3 Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er unterrichtet Internities unverzüglich, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Dritter sein Konto unbefugt nutzt. Für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, haftet der Nutzer nur, soweit er die Nutzung zu vertreten hat.

5.4 Für Studierende setzt die Freischaltung zusätzlich den Nachweis des Studierendenstatus voraus; hierfür gilt § 14. Für Unternehmen gilt § 32.

5.5 Sperrung und Entfernung richten sich ausschließlich nach § 16 und § 17; die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 24.

§ 6 Gegenstand der Plattform; Abgrenzung der Rolle von Internities

6.1 Internities stellt eine digitale Plattform bereit, auf der

  • Studierende ein Profil anlegen, Dokumente hinterlegen, ihre fachlichen Interessen und ihre Präferenzen zum Arbeitsumfeld angeben, Praktikumsangebote ansehen und sich auf Praktikumsstellen von Unternehmen mit Unternehmenskonto bewerben können,
  • Unternehmen Praktikumsstellen ausschreiben, die Anforderungen an eine Stelle über strukturierte Fragebögen festlegen, die bei ihnen eingegangenen Bewerbungen sichten und Bewerber kontaktieren können,
  • beide Seiten nach beiderseitiger Freigabe über einen plattforminternen Nachrichtenkanal kommunizieren und Gesprächstermine abstimmen können, und
  • Internities zusätzlich externe Angebote nach § 8 anzeigt.

Der Umfang der einzelnen Module und die Voraussetzungen ihrer Nutzung ergeben sich aus § 7, § 33 und § 34.

6.2 Was Internities schuldet und was nicht. Internities schuldet die Bereitstellung der in diesen AGB beschriebenen Funktionen. Internities schuldet ausdrücklich nicht:

  • den Abschluss eines Praktikums- oder sonstigen Vertrags zwischen einem Studierenden und einem Unternehmen,
  • die Besetzung einer Praktikumsstelle, den Eingang von Bewerbungen oder eine bestimmte Zahl oder Qualität von Bewerbungen oder Angeboten,
  • eine Einladung zu einem Gespräch, eine Rückmeldung eines Unternehmens oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer auf Seiten eines Unternehmens,
  • eine bestimmte Anzahl an Übereinstimmungen oder ein bestimmtes Passungsband,
  • die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Studierenden und Unternehmen selbst eingestellten Angaben, soweit nicht in § 14, § 16 oder § 17 ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Matching-Ergebnisse, Passungsbänder und Hinweise sind Orientierungshilfen; sie sind keine Zusicherung einer Eigenschaft und keine Bewertung der Person. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers, insbesondere die Rechte aus den §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.

6.3 Abgrenzung der Rolle von Internities. Internities ist nicht Arbeitgeberin, nicht Partei des Praktikumsvertrags und an dessen Zustandekommen nicht beteiligt; Internities tritt nicht als Vertreterin einer Seite auf und gibt keine Erklärungen für eine der beiden Seiten ab, soweit nicht in § 7.7 ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Praktikumsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen zustande. Im Einzelnen gilt:

  • Studierende zahlen für die Nutzung der Plattform kein Entgelt an Internities (§ 27).
  • Internities erhält von keiner Seite eine erfolgsabhängige Vergütung; das Entgelt der Unternehmen ist ein laufzeitbezogenes Abonnement, das von einer Einstellung unabhängig ist (§ 35).
  • Internities führt für Unternehmen keine aktive Kandidatensuche durch und unterhält keinen für Unternehmen durchsuchbaren Bewerberpool. Ein Unternehmen erhält Zugang zu Bewerberdaten erst, wenn ein Studierender sich aus eigenem Entschluss auf eine seiner Praktikumsstellen bewirbt, und sieht ausschließlich die bei ihm eingegangenen Bewerbungen.
  • Internities spricht keine Empfehlung zugunsten oder zulasten einer bestimmten Person aus und trifft keine Auswahlentscheidung. Die Auswahlentscheidung trifft stets das Unternehmen.

6.4 Kompetenzklassifikation. Für den Abgleich von Kompetenzen verwendet die Plattform die ESCO-Klassifikation der Europäischen Kommission in der Version 1.2.1. Internities weist hierauf in der Anwendung an den einschlägigen Stellen mit dem von der Europäischen Kommission vorgegebenen Wortlaut hin. Verwendet Internities eine bearbeitete oder angepasste Fassung der Klassifikation, wird dies als solche gekennzeichnet.

§ 7 Module, Nutzungsvoraussetzungen und Ablauf im Einzelnen

7.1 Profil und Dokumente (Studierende). Studierende können Profildaten und Dokumente hinterlegen, insbesondere Lebenslauf, Hochschul- oder Schulzeugnis, Zertifikate, Empfehlungsschreiben und Anschreiben, in den Formaten PDF, JPEG und PNG bis zu einer Größe von 10 MB je Datei. Im unentgeltlichen Grundumfang können höchstens vier Dokumente gleichzeitig hinterlegt sein, davon höchstens ein Lebenslauf und höchstens ein Zeugnis. Für entgeltliche Zugänge können abweichende Grenzen gelten; die für den einzelnen Studierenden geltenden Grenzen werden in seinem Konto angezeigt. Wird eine Grenze erreicht, so ist ein vorhandenes Dokument zu löschen, bevor ein weiteres hinterlegt werden kann; die Anwendung zeigt die Zahl der belegten und der freien Plätze an. Da eine Bewerbung nach § 7.2 einen Lebenslauf und ein Zeugnis voraussetzt, stehen im unentgeltlichen Grundumfang für die übrigen Kategorien zwei Plätze zur Verfügung. Hochgeladene Dateien werden vor jeder weiteren Verwendung automatisiert auf Schadsoftware geprüft; bis ein Prüfergebnis ohne Beanstandung vorliegt, bleibt die Datei gesperrt.

7.2 Voraussetzungen einer Bewerbung (Studierende). Eine Bewerbung auf eine Praktikumsstelle ist möglich, sobald die folgenden fünf Angaben vollständig vorliegen:

  • ein vollständig ausgefülltes Profil,
  • ein hochgeladener Lebenslauf,
  • ein hochgeladenes Zeugnis; hierfür genügt ein Hochschulzeugnis oder ein Schulzeugnis,
  • mindestens eine Angabe zu den fachlichen Interessen und
  • mindestens eine Angabe zum bevorzugten Arbeitsumfeld.

Das in Spiegelstrich 3 genannte Zeugnis wird in der Anwendung als „Notenblatt" und in der Datenschutzerklärung als „Notenauszug" bezeichnet; gemeint ist dasselbe Dokument. Liegt nur ein Schulzeugnis vor, ist die Voraussetzung erfüllt; die Bewerbung wird dem Unternehmen jedoch mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass kein Hochschulzeugnis vorliegt, damit das Unternehmen dies in seine Auswahl einbeziehen kann. Weitere Voraussetzungen für die Abgabe einer Bewerbung bestehen nicht. Die Anwendung weist auf fehlende Angaben hin.

7.3 Abgabe und Rücknahme einer Bewerbung. Ob und auf welche Praktikumsstelle sich ein Studierender bewirbt, entscheidet allein der Studierende. Mit der Bewerbung erhält das Unternehmen, das die Stelle veröffentlicht hat, Zugriff auf die für die Bewerbung freigegebenen Profilangaben und auf die Angabe, welche Arten von Dokumenten hinterlegt sind. Die Dokumente selbst erhält das Unternehmen nicht; ihre Übergabe richtet sich ausschließlich nach § 7.8. Der Studierende kann eine Bewerbung zurücknehmen, solange über sie nicht entschieden ist.

7.4 Kontaktfreigabe und Nachrichtenkanal. Ein Nachrichtenkanal wird erst eröffnet, nachdem beide Seiten eine Kontaktfreigabe erklärt haben. Die E-Mail-Adresse und weitere unmittelbare Kontaktdaten eines Studierenden werden einem Unternehmen erst offengelegt, nachdem der Studierende einer Kontaktanfrage dieses Unternehmens ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung beruht auf einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung; der Studierende kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, und der Widerruf ist ebenso einfach möglich wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 S. 1 und S. 4 DSGVO). Mit dem Widerruf endet der Nachrichtenkanal.

7.5 Nachrichten und Anhänge. Innerhalb eines eröffneten Nachrichtenkanals können Nachrichten und Dateianhänge ausgetauscht werden. Anhänge werden vor der Zustellung automatisiert auf Schadsoftware geprüft; als schädlich erkannte Anhänge werden nicht zugestellt. Für Inhalte im Nachrichtenkanal gilt § 11 entsprechend. Nach dem endgültigen Ende einer Verbindung werden die Unterhaltung und ihre Anhänge nach 180 Tagen gelöscht; Inhalte, die Gegenstand einer Meldung nach § 18 sind, können zu Beweiszwecken länger aufbewahrt werden.

7.6 Terminabstimmung. Unternehmen und Studierende können über die Plattform Gesprächstermine abstimmen. Videokonferenz-Zugänge werden vom Unternehmen eingestellt; Internities betreibt keinen eigenen Videodienst und verantwortet fremde Zugänge nicht.

7.7 Bewerbungsstatus und Absage. Das Unternehmen führt den Status einer Bewerbung auf der Plattform. Über die Ablehnung einer Bewerbung entscheidet allein das Unternehmen. Internities versendet die Absagemitteilung im Namen des ausschreibenden Unternehmens; das Unternehmen ist in der Mitteilung als Urheber der Entscheidung bezeichnet. Die Mitteilung enthält keine Begründung; der Studierende kann in seinem Konto den Zeitpunkt einsehen, zu dem die Absage ausgesprochen wurde. Internities kann die Übermittlung einer Absagemitteilung um bis zu fünfzehn Minuten zurückstellen, damit das Unternehmen eine versehentlich ausgelöste Entscheidung zurücknehmen kann. Für den Versand der Absagemitteilung sind Internities und das Unternehmen gemeinsam verantwortlich; das Nähere regelt § 40. Ansprüche des Studierenden gegen das Unternehmen, insbesondere Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche, richten sich ausschließlich gegen das Unternehmen; Internities ist insoweit weder Anspruchsgegnerin noch Vertreterin. Ein Anspruch auf eine Rückmeldung des Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht; Internities überwacht das Bewerbungsverhalten der Unternehmen nicht und schuldet keine Durchsetzung von Rückmeldungen.

7.8 Übergabe nach einer Einstellung. Bestätigen ein Unternehmen und ein Studierender übereinstimmend, dass ein Praktikumsverhältnis zustande gekommen ist, kann der Studierende einzeln auswählen, welche seiner Daten und Dokumente an dieses Unternehmen übergeben werden. Die Übergabe erfolgt nur auf gesonderte, für jedes Datenpaket einzeln zu erteilende Zustimmung des Studierenden; ohne diese Auswahl findet keine Übergabe statt. Die Zustimmung kann bis zur Übergabe widerrufen werden.

7.9 Für die Änderung und Einstellung von Modulen gilt § 10.

§ 8 Von Internities eingestellte externe Praktikumsangebote

8.1 Neben den Praktikumsstellen der Unternehmen mit Unternehmenskonto zeigt Internities externe Angebote an. Internities übernimmt diese Angebote aus öffentlich zugänglichen Quellen der ausschreibenden Unternehmen selbst, und zwar auf zwei Wegen: durch die Übernahme von deren Karriereseiten durch eine natürliche Person und durch den automatischen Abruf der offiziellen Stellen-Feeds der von diesen Unternehmen eingesetzten Bewerbermanagementsysteme. Internities bereitet die Angebote auf und veröffentlicht sie auf der Plattform. Vor der Veröffentlichung prüft eine natürliche Person, ob die Pflichtangaben vollständig sind; ob jede einzelne Angabe inhaltlich zutrifft, prüft Internities nicht. Externe Angebote sind in der Anwendung als solche gekennzeichnet und werden in einer eigenen Liste geführt.

8.2 Eigene Inhalte. Externe Angebote sind eigene Inhalte von Internities. Internities verantwortet ihre Aufbereitung und ihre Darstellung nach den allgemeinen Gesetzen; das Haftungsprivileg für fremde, von Nutzern bereitgestellte Informationen gilt für sie nicht. Internities gibt die Angaben des ausschreibenden Unternehmens nicht als eigene Zusage wieder und tritt nicht als von diesem Unternehmen beauftragt auf. Angaben in externen Angeboten können sich beim ausschreibenden Unternehmen zwischenzeitlich geändert haben; maßgeblich für die Bewerbung ist stets die Angabe des Unternehmens auf dessen eigener Seite.

8.3 Zwischen Internities und dem in einem externen Angebot genannten Unternehmen besteht kein Vertragsverhältnis und keine Beauftragung. Das genannte Unternehmen hat kein Unternehmenskonto, keinen Zugang zu Bewerberdaten und keinen Zugriff auf Plattformfunktionen. Für externe Angebote erhebt Internities von keiner Seite ein Entgelt.

8.4 Eine Bewerbung auf ein externes Angebot ist über die Plattform nicht möglich. Die Plattform leitet den Studierenden auf das Bewerbungsverfahren des ausschreibenden Unternehmens weiter; für dieses Verfahren und die dort geltenden Bedingungen ist allein das ausschreibende Unternehmen verantwortlich. Internities protokolliert die Weiterleitung; Einzelheiten hierzu enthält die Datenschutzerklärung. Die Funktionen der Plattform — insbesondere Kontaktfreigabe, Nachrichtenkanal, Terminabstimmung, Statusverfolgung und Übergabe — stehen für externe Angebote nicht zur Verfügung.

8.5 Jedes in einem externen Angebot genannte Unternehmen kann der Veröffentlichung jederzeit formlos widersprechen und die Entfernung des Angebots, seines Namens, seines Logos oder verwendeter Bilder verlangen. Der Widerspruch kann formlos erklärt werden — per E-Mail an hello@internities.de, telefonisch unter +49 40 2263 29990 oder postalisch an die in § 1.2 genannte Anschrift — und bedarf keiner Begründung. Internities entfernt die betroffenen Inhalte unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs. Ebenso entfernt Internities ein externes Angebot unverzüglich, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass das Angebot nicht mehr besteht oder rechtswidrig ist.

8.6 § 18 gilt für externe Angebote ebenso wie für alle übrigen Inhalte der Plattform.

§ 9 Reihenfolge der angezeigten Praktikumsangebote

9.1 Zwei Listen, drei Sortierungen. Studierenden werden Praktikumsangebote in zwei getrennten Listen angezeigt: die Praktikumsstellen der Unternehmen mit Unternehmenskonto und die externen Angebote nach § 8. Die Listen werden nach unterschiedlichen Regeln geordnet. Für die Liste der Praktikumsstellen stehen drei Sortierungen zur Wahl: „Passung" als Voreinstellung, „Neueste" und „Nächstgelegene". Die Sortierung „Neueste" ordnet nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, die zuletzt veröffentlichte Stelle zuerst. Die Sortierung „Nächstgelegene" ist eine Stufung nach Ortsangabe — zuerst Stellen am angegebenen Ort des Studierenden, danach ortsunabhängige Stellen, danach die übrigen —; sie berechnet keine geografische Entfernung. Die Sortierung „Passung" ordnet die jeweils geladene Seite der Ergebnisliste nach dem Passungsband; innerhalb desselben Bandes bleibt die Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung erhalten. Sie ordnet nicht den Gesamtbestand aller Praktikumsstellen. Dieselben drei Sortierungen stehen auch für die Liste der externen Angebote zur Wahl; dort führt die Sortierung „Passung" zu der in § 9.6 beschriebenen Rangfolge und nicht zu einer Ordnung nach dem Passungsband. Beide Listen können zusätzlich durchsucht und nach den in der Anwendung angebotenen Merkmalen gefiltert werden.

9.2 Hauptparameter der Sortierung „Passung". Die Reihenfolge in der Sortierung „Passung" beruht auf dem Vergleich der Angaben des Studierenden mit den Anforderungen, die das Unternehmen für die jeweilige Stelle festgelegt hat. Verglichen werden vier Achsen:

  • die fachliche Übereinstimmung der Kompetenzen mit den Anforderungen der Stelle,
  • die Übereinstimmung der fachlichen Interessen,
  • die Übereinstimmung der Präferenzen zum Arbeitsumfeld und
  • die akademischen Angaben.

Achsen, zu denen keine Angaben vorliegen, gehen nicht mit dem Wert null in die Berechnung ein, sondern entfallen aus ihr; eine fehlende Angabe wirkt sich damit nicht als schlechte Bewertung aus. Zusätzlich kann das Unternehmen einzelne Anforderungen als wünschenswert kennzeichnen; die Erfüllung solcher Anforderungen erhöht die Passung um einen der Höhe nach begrenzten Zuschlag.

9.3 Festlegung der Gewichtung durch das Unternehmen. Die Gewichtung der vier Achsen legt das ausschreibende Unternehmen für jede Stelle selbst fest. Es verteilt hierfür insgesamt zehn Gewichtungspunkte, je Achse mindestens null und höchstens fünf, wobei mindestens drei Achsen ein Gewicht größer als null tragen müssen. Die Achse der fachlichen Kompetenzen kann nicht auf null gesetzt werden; sie trägt stets mindestens einen Gewichtungspunkt. Nimmt das Unternehmen keine eigene Gewichtung vor, gilt die Voreinstellung: vier Punkte auf die Kompetenzen und je zwei Punkte auf Interessen, Arbeitsumfeld und akademische Angaben.

9.4 Gründe für die relative Gewichtung. Die relative Gewichtung beruht auf den folgenden Gründen:

  • Die Achse der fachlichen Kompetenzen wiegt in der Voreinstellung am schwersten und kann nicht abgewählt werden, weil die fachliche Passung den Ausbildungserfolg eines Praktikums am stärksten bestimmt und weil andernfalls eine Stelle allein nach Interessen und Präferenzen besetzt werden könnte.
  • Die drei übrigen Achsen sind in der Voreinstellung gleich gewichtet, weil zwischen Interessen, Arbeitsumfeld und akademischen Angaben keine belastbare Rangordnung besteht.
  • Dass das Unternehmen die Gewichtung innerhalb dieser Grenzen selbst bestimmen kann, beruht darauf, dass sich die Anforderungen von Praktikumsplätzen stark unterscheiden.
  • Dass eine fehlende Angabe aus der Rechnung entfällt, statt mit null bewertet zu werden, beruht darauf, dass ein unvollständiges Profil sonst systematisch schlechter bewertet würde als ein vollständiges mit geringer Übereinstimmung.

9.5 Darstellung als Passungsband; kein Zahlenwert. Zu einer Praktikumsstelle wird Studierenden ausschließlich ein Passungsband angezeigt — „stark", „vielversprechend" oder „möglich". Für externe Angebote gilt § 9.6. Ein Zahlenwert wird Studierenden nicht angezeigt. Die Länge des dargestellten Balkens ist eine feste Eigenschaft des jeweiligen Bandes und gibt keinen darüber hinausgehenden Wert wieder. Die Rechte der betroffenen Person auf Auskunft und auf eine Kopie nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO bleiben unberührt; auf Anfrage teilt Internities dem Studierenden die seiner Bewertung zugrunde liegenden Werte und die angewandte Regelfassung mit.

9.6 Hauptparameter der Liste der externen Angebote. Die Liste der externen Angebote wird serverseitig in eine Rangfolge gebracht. In diese Rangfolge gehen vier Kriterien mit unterschiedlichem Gewicht ein: die Übereinstimmung der fachlichen Interessenfelder mit dem höchsten Gewicht, sodann die Branche des ausschreibenden Unternehmens, sodann in gleichem Gewicht die bisherige Erfahrung des Studierenden als Maß fachlicher Nähe und das Studienfach. Neun weitere Angaben — Arbeitsort, Arbeitserlaubnis, Verfügbarkeit, Art der Position, Studienabschnitt, Immatrikulationsstatus, Sprachen, Praktikumsart und Notenanforderung — werden dem Studierenden lediglich als Prüfliste angezeigt und gehen nicht in die Rangfolge ein. Ist bei Arbeitsort, Arbeitserlaubnis oder Verfügbarkeit eine ausdrücklich gesetzte Anforderung nicht erfüllt, wird das betreffende Angebot gegenüber vergleichbaren Angeboten ohne solche Abweichung nachrangig angezeigt. Liegen zu einem externen Angebot nicht genügend abgleichbare Angaben vor, so wird hierzu kein Passungswort angezeigt; die Anwendung weist darauf hin.

9.7 Kein Einfluss von Zahlungen auf die Reihenfolge. Die Höhe des von einem Unternehmen gewählten Tarifs hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge, in der seine Praktikumsangebote Studierenden angezeigt werden. Der Tarif bestimmt ausschließlich die Zahl der gleichzeitig aktiven Slots (§ 34). Eine Möglichkeit, die Reihenfolge gegen Entgelt oder auf andere Weise zu beeinflussen, besteht nicht und wird nicht angeboten.

9.8 Abgrenzung zur Reihenfolge der Bewerbungen. Von der Reihenfolge der angezeigten Praktikumsangebote zu unterscheiden ist die Reihenfolge, in der einem Unternehmen die bei ihm eingegangenen Bewerbungen angezeigt werden. Hierfür gelten § 33.2, § 40 und § 41 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

9.9 Zugänglichkeit, Fortentwicklung und Nachkalibrierung. Internities hält die Angaben dieses § 9 zusätzlich unmittelbar von der Anzeige der Ergebnisliste aus zugänglich. Internities kann die vorstehend beschriebenen Parameter, ihre Gewichtung und die Schwellenwerte der Bandstufen fortentwickeln und nachkalibrieren. Eine Änderung, die die Reihenfolge nicht nur unerheblich beeinflusst, teilt Internities allen betroffenen Nutzern mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung beschreibt die geänderten Parameter. Die Anpassung dieses § 9 an die geänderten Parameter richtet sich nach § 4 und § 43.

§ 10 Änderung, Weiterentwicklung und Einstellung von Funktionen

10.1 Internities ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungsmerkmale und Module (§§ 6 bis 9) anzupassen, weiterzuentwickeln oder einzustellen, soweit dies erforderlich ist aufgrund

  • einer Änderung der gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben,
  • zwingender Anforderungen an die IT- oder Datensicherheit oder
  • der Weiterentwicklung oder Ablösung der zugrundeliegenden Software oder eines eingesetzten Drittdienstes, sofern die bisherige Lösung nicht mehr betrieben oder nicht mehr gepflegt wird,

und soweit die Änderung dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Internities zumutbar ist. Der vertragstypische Kernnutzen der Plattform bleibt gewahrt. Diese Aufzählung ist abschließend. Ein Änderungsrecht aus anderen Gründen besteht nicht; insbesondere berechtigt eine Änderung, die dem Nutzer lediglich vorteilhaft erscheint oder ihn nur unerheblich beeinträchtigt, für sich genommen nicht zur Änderung.

10.2 Über eine Änderung nach § 10.1, die den vertragstypischen Leistungsumfang nicht nur unerheblich betrifft, informiert Internities den Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Die Mitteilung benennt die Änderung, ihren Grund und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.

10.3 Verändert eine Änderung nach § 10.1 den vertragstypischen Leistungsumfang erheblich zum Nachteil des Nutzers, kann der Nutzer den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist Internities in der Mitteilung nach § 10.2 hin. Kündigt ein Unternehmen aus diesem Grund, erstattet Internities bereits gezahlte Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum anteilig.

10.4 Ein Wechsel der von Internities eingesetzten Dienstleister — insbesondere der in § 13.3 genannten Anbieter — ist keine Leistungsänderung nach § 10.1, sondern betrifft die Art und Weise der Leistungserbringung. Internities teilt einen solchen Wechsel den Nutzern mit und aktualisiert die Datenschutzerklärung; ein Wechsel, der den Leistungsumfang nach den §§ 6 bis 9 verändert, ist zusätzlich nach § 10.1 bis § 10.3 zu behandeln.

10.5 Für die Bereitstellung digitaler Produkte an Studierende gilt zusätzlich § 327r BGB: Änderungen, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinausgehen, sind nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, ohne zusätzliche Kosten für den Studierenden und nach vorheriger Information zulässig. Die Rechte des Studierenden aus § 327r Abs. 3 und Abs. 4 BGB bleiben unberührt.

10.6 Die Änderung dieser AGB selbst richtet sich ausschließlich nach § 4 und § 43.

§ 11 Pflichten der Nutzer; unzulässige Inhalte und Nutzung

11.1 Nutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB nutzen. Untersagt sind:

  • unwahre Angaben zur eigenen Person, zur Hochschulzugehörigkeit, zum Unternehmen oder zu einem Praktikumsangebot sowie das Vortäuschen von Identität, Berechtigung, Qualifikation oder institutioneller Zugehörigkeit;
  • die Erstellung eines Kontos unter falscher Identität, für eine andere Person oder die Überlassung des eigenen Kontos an eine andere Person;
  • das Einreichen falscher, irreführender, manipulierter oder gefälschter Dokumente, insbesondere gefälschter Immatrikulationsbescheinigungen, Zeugnisse oder sonstiger Qualifikationsnachweise;
  • rechtswidrige, beleidigende, verleumderische, jugendgefährdende, volksverhetzende, diskriminierende, pornografische oder sonst rechtlich unzulässige Inhalte;
  • das Einstellen von Praktikumsangeboten, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, insbesondere solcher, die ohne zulässigen Grund an ein Merkmal des § 1 AGG anknüpfen;
  • Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte;
  • die Nutzung der Plattform für Werbung, die nicht der Besetzung eines Praktikumsplatzes oder der eigenen Bewerbung dient, sowie unverlangte Massenzusendungen;
  • das automatisierte Auslesen von Inhalten und das Sammeln von Daten anderer Nutzer sowie Sicherheitsuntersuchungen jeder Art ohne vorherige Zustimmung von Internities in Textform; untersagt ist nicht, Internities eine ohne aktives Eindringen erkannte Schwachstelle mitzuteilen; Internities verfolgt eine solche Mitteilung nicht;
  • die Umgehung von Sicherheits- oder Zugangskontrollmechanismen, das Einbringen von Schadsoftware sowie jede Nutzung, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt;
  • jeder Versuch, die Matching-, Verifizierungs- oder Empfehlungssysteme zu manipulieren, zu stören oder rückzuentwickeln;
  • die Nutzung von Bewerberdaten für andere Zwecke als die Besetzung derjenigen Stelle, auf die sich die Bewerbung bezieht, sowie deren Weitergabe an Dritte.

11.2 Die Aufzählung in § 11.1 ist abschließend. Ein Verhalten, das keinem der dort genannten Fälle unterfällt, ist nicht nach § 11.1 untersagt; unberührt bleiben gesetzliche Verbote und die allgemeinen vertraglichen Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB).

11.3 Die Rechtsfolgen eines Verstoßes richten sich nach § 16, § 17 und § 24.

§ 12 Nutzerinhalte, Rechteeinräumung, Freistellung

12.1 Der Nutzer bleibt Inhaber der Rechte an den Inhalten, die er auf die Plattform einstellt oder dort erzeugt (im Folgenden „Nutzerinhalte"). Dazu zählen bei Studierenden insbesondere Profilangaben, Freitexte und hochgeladene Dokumente, bei Unternehmen insbesondere Unternehmensangaben, Beschreibungen von Praktikumsstellen, Logos und Titelbilder. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er zur Einstellung berechtigt ist und dass seine Angaben zutreffen.

12.2 Der Nutzer räumt Internities an seinen Nutzerinhalten ein einfaches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Recht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen, im Rahmen der Formatierung und Aufbereitung zu bearbeiten und denjenigen Nutzern zugänglich zu machen, für die der Inhalt nach den Funktionen der Plattform bestimmt ist, soweit dies zur Bereitstellung der Plattform, zum Abgleich, zur Sicherheit und Moderation erforderlich ist. Das Recht ist auf diesen Zweck begrenzt.

12.3 Das Recht nach § 12.2 endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, soweit die weitere Nutzung nicht zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung einer Pflicht gegenüber einem Dritten erforderlich ist. Für Inhalte, die einem Unternehmen im Rahmen einer Bewerbung übermittelt wurden, gilt das Recht in dem Umfang fort, in dem das Unternehmen sie nach dem Datenschutzrecht aufbewahren darf.

12.4 Internities überträgt das Recht nach § 12.2 nicht an Dritte und erteilt keine Unterlizenzen. Die Einschaltung von Auftragsverarbeitern nach Art. 28 DSGVO bleibt unberührt; welche Auftragsverarbeiter eingesetzt werden und zu welchem Zweck, ist in der Datenschutzerklärung dargestellt. Geht der Geschäftsbetrieb von Internities im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder durch Übertragung auf einen Rechtsnachfolger über, geht das Recht nach § 12.2 im selben Umfang auf diesen über; der Nutzer wird hierüber nach § 45.3 vorab in Textform informiert.

12.5 Der Nutzer sichert zu, dass er über die für die Einräumung nach § 12.2 erforderlichen Rechte verfügt und dass die Nutzerinhalte keine Rechte Dritter verletzen. Enthält ein eingestelltes Dokument Angaben über Dritte oder wurde es von einer dritten Person verfasst — insbesondere ein Empfehlungsschreiben —, so sichert der Nutzer zu, dass er zu dessen Vorlage und Speicherung berechtigt ist.

12.6 Wird Internities wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch Nutzerinhalte in Anspruch genommen, so ersetzt der Nutzer Internities die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen und stellt Internities von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Diese Pflicht besteht nur, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Internities unterrichtet den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt ohne seine Zustimmung einen geltend gemachten Anspruch nicht an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12.7 Internities beansprucht an den Nutzerinhalten kein eigenes Urheberrecht. An der von Internities aufgebauten Sammlung und Verknüpfung von Daten stehen Internities die gesetzlichen Rechte zu; das Recht des Nutzers an seinen eigenen Inhalten bleibt davon unberührt.

12.8 Internities ist berechtigt, Inhalte zu prüfen, zu moderieren, zu sperren oder zu entfernen; das Verfahren richtet sich ausschließlich nach § 16, § 17 und § 19.

§ 13 Algorithmische und KI-gestützte Funktionen; Verantwortung für KI-Ausgaben

13.1 Internities setzt an den folgenden Stellen der Plattform algorithmische und KI-gestützte Funktionen ein:

  • die Prüfung des Immatrikulationsnachweises nach § 14,
  • die Texterkennung und die strukturierte Auswertung hochgeladener Dokumente zur Vorbefüllung des Profils,
  • die Zuordnung der Angaben von Studierenden und der Anforderungen von Praktikumsstellen zu Einträgen der ESCO-Klassifikation,
  • die Auswertung des hochgeladenen Zeugnisses auf die darin ausgewiesenen Tatsachen, insbesondere Auszeichnungen, Kursbelegungen und Engagement, als Eingangsgrößen der akademischen Kennzahl,
  • die Übersetzung und die Bewertung der von einem Unternehmen festgelegten Anforderungen einer Praktikumsstelle,
  • die Vorbefüllung des Fragebogens einer Praktikumsstelle aus einer vom Unternehmen eingefügten Stellenbeschreibung,
  • die Erzeugung und Kürzung von Stellenbeschreibungen sowie zusammenfassender Abschnittstexte für Unternehmen,
  • die Erzeugung von Vorschlägen für Interessenfelder einer Praktikumsstelle,
  • die Aufbereitung externer Angebote nach § 8 und
  • die Berechnung des Passungsbandes und der Reihenfolge nach § 9.

Diese Funktionen sind unterstützend und hinweisend; sie stellen keine verbindliche Bewertung einer Person dar.

13.2 Internities kennzeichnet KI-gestützte Interaktionen und maschinell erzeugte Ausgaben in der Anwendung als solche.

13.3 Eingesetzte Dienstleister. Zur Erbringung der modellgestützten Funktionen nach § 13.1 setzt Internities Dienstleister ein, die die übermittelten Inhalte im Auftrag von Internities verarbeiten. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB sind die unmittelbar hiermit beauftragten Dienstleister die Anthropic PBC und die Mistral AI SAS (Textanalyse und Texterzeugung) sowie die Google Cloud EMEA Limited (optische Zeichenerkennung); weitere Dienstleister können als Unterauftragsverarbeiter dieser oder anderer Dienstleister hinzutreten. Die Berechnung des Passungsbandes und der Reihenfolge nach § 9 erfolgt demgegenüber ausschließlich auf den Systemen von Internities nach festen Regeln; hierfür werden keine Inhalte an einen Dienstleister übermittelt. Internities stellt Nutzerinhalte diesen Dienstleistern nicht zum Zweck des Trainings ihrer Modelle zur Verfügung. Welche Dienstleister im Einzelnen eingesetzt werden, in welchem Land sie verarbeiten — soweit dies ermittelt und dort angegeben ist —, welche Datenkategorien betroffen sind und auf welcher Grundlage eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt, ergibt sich aus dem Empfängerverzeichnis der Datenschutzerklärung, das Internities fortlaufend pflegt; einen Wechsel teilt Internities nach § 10.4 mit.

13.4 Verantwortung für KI-erzeugte Inhalte. Die Verantwortung verteilt sich wie folgt:

  • Vorschläge, die die Plattform einem Unternehmen für eine Praktikumsstelle unterbreitet — insbesondere die Vorbefüllung des Fragebogens, Stellenbeschreibungen, Kürzungen und Vorschläge für Interessenfelder —, sind Entwürfe. Sie werden nicht automatisch veröffentlicht. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass eine Person des Unternehmens den Entwurf geprüft und freigegeben hat. Mit der Freigabe macht sich das Unternehmen den Inhalt zu eigen und verantwortet ihn wie einen selbst verfassten Inhalt.
  • Vorschläge, die die Plattform einem Studierenden für sein Profil unterbreitet, sind ebenfalls Entwürfe und werden erst wirksam, wenn der Studierende sie übernimmt.
  • Zusammenfassende Texte und Aufbereitungen, die Internities selbst veröffentlicht — insbesondere bei externen Angeboten nach § 8 —, verantwortet Internities.

13.5 Maschinell erzeugte Texte und Auswertungen sind mangels persönlicher geistiger Schöpfung regelmäßig keine urheberrechtlich geschützten Werke. Internities beansprucht an ihnen kein Urheberrecht und räumt an ihnen kein solches ein. Unberührt bleiben Rechte an einer durch einen Menschen gestaltend überarbeiteten Fassung sowie der lauterkeitsrechtliche Schutz gegen die unmittelbare Übernahme fremder Leistungsergebnisse.

13.6 Für das Matching-System gelten ergänzend § 40 und § 41.

13.7 Zwei Systeme, zwei Rollen. Das Eignungssortierungs- und Matching-System nach § 13.1 letzter Spiegelstrich hat Internities selbst entwickelt und betreibt es selbst; die daran anknüpfende Rolle nach der Verordnung über künstliche Intelligenz ergibt sich aus § 41.1. Die in § 13.3 genannten Sprach- und Erkennungsmodelle hat Internities dagegen nicht entwickelt; Anbieter dieser Systeme sind die dort genannten Dienstleister, und Internities verwendet sie. Die Kennzeichnung nach § 13.2 nimmt Internities unabhängig davon vor, ob und in welchem Umfang sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

§ 14 Automatisierte Prüfung des Immatrikulationsnachweises

14.1 Der Zugang zur Studierendenplattform setzt den Nachweis einer bestehenden Immatrikulation voraus. Dieser Nachweis kann auf drei Wegen geführt werden:

  • durch eine E-Mail-Adresse einer Hochschule, die Internities in eine Liste anerkannter Hochschul-Domains aufgenommen hat; in diesem Fall findet keine Prüfung eines Dokuments und keine Prüfung durch ein KI-System statt;
  • durch Hochladen eines Immatrikulationsnachweises, wenn die E-Mail-Adresse nicht von einer anerkannten Hochschul-Domain stammt; für diesen Weg gilt § 14.2 bis § 14.7. Der Nachweis wird maschinell ausgelesen und anschließend durch ein KI-System darauf geprüft, ob er eine bestehende Immatrikulation an einer Hochschule belegt und ob die Angaben zur Person mit den im Registrierungsvorgang gemachten Angaben übereinstimmen;
  • durch eine Prüfung durch eine natürliche Person, die die betroffene Person unter hello@internities.de verlangen kann.

Die Liste der anerkannten Hochschul-Domains enthält keine personenbezogenen Daten der Studierenden. Internities nimmt eine Hochschule auf Anfrage in die Liste auf; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

14.2 Das Ergebnis der Prüfung wird als Punktwert ausgedrückt. Erreicht der Nachweis den festgelegten Schwellenwert, wird der Zugang freigegeben; erreicht er ihn nicht, wird der Antrag auf Zugang abgelehnt. Diese Entscheidung ergeht ausschließlich automatisiert; ein Mensch ist an ihr im Regelablauf nicht beteiligt. Es handelt sich um eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die die betroffene Person erheblich beeinträchtigt; Internities stützt sie auf Art. 22 Abs. 2 lit. c DSGVO: Die betroffene Person willigt vor dem Beginn der Prüfung ausdrücklich in die automatisierte Prüfung ihres Dokuments ein. Diese Einwilligung ist freiwillig, weil der Zugang zur Plattform nicht von ihr abhängt; die beiden anderen Wege des § 14.1 stehen unabhängig davon offen und werden im Einreichungsvorgang selbst benannt (§ 14.3).

14.3 Wird der Nachweis über ein Dokument geführt, so ist dessen Verarbeitung durch das KI-System für diesen Weg unerlässlich; Internities weist hierauf im Einreichungsvorgang vor der Erklärung der Bestätigung ausdrücklich hin und benennt zugleich die Möglichkeit, bereits vor dem Hochladen unter hello@internities.de eine Prüfung durch eine natürliche Person zu verlangen (§ 14.1 dritter Spiegelstrich). Diese Möglichkeit besteht neben und unabhängig von dem Recht, die Überprüfung einer bereits ergangenen Entscheidung zu verlangen (§ 14.6). Der Zugang zur Plattform als solcher hängt hiervon nicht ab: Die beiden anderen Wege des § 14.1 stehen offen.

Die im Einreichungsvorgang verlangte Bestätigung bezieht sich auf die Verarbeitung des hochgeladenen Dokuments durch das KI-System zu dem Zweck, den Immatrikulationsstatus nach den Kriterien des § 14.4 zu prüfen. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; § 22.2 gilt.

Ein Immatrikulationsnachweis kann Angaben enthalten, die zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören und für die Prüfung nach § 14.4 nicht erforderlich sind. Internities weist im Einreichungsvorgang darauf hin, dass solche Angaben vor dem Hochladen unkenntlich gemacht werden können, und verwendet sie nicht für die Prüfung. Weil Internities solche Angaben vor der Übermittlung nicht automatisch entfernt, holt Internities vor dem Beginn der Prüfung die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ein; diese Einwilligung benennt die besonderen Kategorien ausdrücklich und ist zugleich die Grundlage nach Art. 22 Abs. 4 DSGVO dafür, dass die Entscheidung nach § 14.2 auf einem Text beruhen darf, der solche Angaben enthalten kann. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne sie kann der Nachweis auf dem Dokumentenweg nicht geprüft werden; die beiden anderen Wege des § 14.1 stehen unverändert offen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

14.4 Kriterien der Prüfung. In die Bewertung fließen ein: die Lesbarkeit und Vollständigkeit des Dokuments, das Vorhandensein der für einen Immatrikulationsnachweis typischen Angaben — insbesondere Name, Hochschule und Zeitraum der Immatrikulation —, die Übereinstimmung dieser Angaben mit den im Registrierungsvorgang gemachten Angaben sowie die Erkennbarkeit des ausstellenden Hochschulorgans. Nicht in die Bewertung fließen ein: Studienfach, Noten, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Alter.

14.5 Unterrichtung bei Ablehnung. Wird ein Antrag abgelehnt, so unterrichtet Internities die betroffene Person hierüber unverzüglich in Textform. Die Unterrichtung enthält

  • die Angabe, dass die Entscheidung ausschließlich automatisiert getroffen wurde,
  • die maßgeblichen Kriterien der Prüfung nach § 14.4 in verständlicher Form sowie die Tragweite der Entscheidung,
  • den Hinweis, dass die betroffene Person das Eingreifen einer natürlichen Person verlangen, ihren eigenen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten kann, und
  • die hierfür zuständige Stelle nebst Kontaktadresse.

14.6 Recht auf menschliche Überprüfung. Die betroffene Person kann die Überprüfung durch eine natürliche Person formlos verlangen, insbesondere durch Nachricht an hello@internities.de; diese Adresse ist auch in der Unterrichtung nach § 14.5 genannt. Internities prüft den Fall in diesem Fall einzelfallbezogen durch eine natürliche Person, die die automatisierte Entscheidung aufheben oder bestätigen kann, und teilt das Ergebnis unverzüglich in Textform mit, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und in jedem Fall innerhalb der Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Die betroffene Person kann einen Nachweis in anderer Form vorlegen. Für die Überprüfung fällt kein Entgelt an. Die Rechte aus Art. 22 Abs. 3 DSGVO werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

14.7 Nach einer Ablehnung ist eine erneute Einreichung über das Registrierungsformular nicht möglich. Wer einen neuen oder besser lesbaren Nachweis vorlegen möchte, wendet sich hierfür an hello@internities.de; der Vorgang wird dann nach § 14.6 durch eine natürliche Person bearbeitet. Internities weist hierauf in der Unterrichtung nach § 14.5 hin.

14.8 Die Prüfung nach diesem § 14 betrifft eine Zugangsvoraussetzung und nicht einen Inhalt; sie ist keine Maßnahme der Inhaltemoderation im Sinne des § 16.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung, Haftung

15.1 Verfügbarkeit. Internities stellt die Plattform dauerhaft bereit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit. Maßstab der Verfügbarkeit ist die Erreichbarkeit der Anwendung app.internities.com über einen Kalendermonat. Nicht in die Messung gehen ein: Zeiten planmäßiger Wartung nach § 15.2 sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die Internities nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistungserbringern, Störungen des Internets und Ereignisse höherer Gewalt.

Gegenüber Studierenden gilt dies nur, soweit es die objektiven Anforderungen an ein digitales Produkt (§ 327e Abs. 3 BGB) nicht unterschreitet; eine Abweichung von diesen Anforderungen wird mit dieser Bestimmung nicht vereinbart (§ 327h BGB).

15.2 Planmäßige Wartungsarbeiten, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, kündigt Internities nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten.

15.3 Haftungsumfang. Internities haftet unbeschränkt

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Internities, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
  • für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Internities, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • soweit Internities eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, und
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.4 Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Internities der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.5 Im Rahmen der Haftung nach § 15.4 ist die Haftung für den Verlust von Daten auf denjenigen Aufwand beschränkt, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Vertragspartner seine Daten in angemessenen Abständen und in einer dem Risiko angemessenen Weise gesichert hätte.

15.6 Vorrang der Haftungsregelung. Die § 15.3 bis § 15.5 bilden die Haftungsregelung dieses Vertrags abschließend ab. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung besteht nicht; insbesondere geht keine andere Bestimmung dieser AGB den § 15.3 bis § 15.5 vor und schränkt sie ein. § 15.9 (Verjährung) bleibt unberührt; er ist keine Haftungsbeschränkung im Sinne des Satzes 2, sondern eine Regelung der Verjährungsfrist.

15.7 Fremde Beiträge. Internities schuldet keine Prüfung der von Nutzern eingestellten Inhalte auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Für Inhalte und Handlungen von Nutzern, für den Inhalt der von Unternehmen eingestellten Praktikumsstellen, für die von Studierenden eingestellten Profilangaben und Dokumente sowie für Vertragsverhandlungen, Zusagen, Absagen, Vergütungen und Rechtsverstöße von Unternehmen oder Studierenden haftet Internities nur nach Maßgabe der § 15.3 bis § 15.5; eine Haftung ohne eigenes Verschulden besteht insoweit nicht. Für externe Angebote gilt § 8.2; die dort geregelte eigene Verantwortlichkeit von Internities bleibt von Satz 1 und Satz 2 unberührt. Die gesetzlichen Verantwortlichkeitsregelungen bleiben unberührt.

15.8 Die Beweislastverteilung wird durch diese AGB nicht zum Nachteil des Nutzers geändert.

15.9 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Internities, die nicht unter § 15.3 fallen, gilt gegenüber Unternehmen eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für alle übrigen Ansprüche und gegenüber Studierenden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 16 Moderation von Inhalten: Werkzeuge, Gründe, Verfahren

16.1 Eingesetzte Werkzeuge der Inhaltemoderation. Internities setzt zur Moderation von Inhalten ausschließlich die folgenden Werkzeuge ein (Art. 14 Abs. 1 S. 2 DSA):

  • die Entfernung einer veröffentlichten Praktikumsstelle oder eines externen Angebots aus der öffentlichen Ansicht durch Rückversetzung in den Archivstatus;
  • die Sperrung eines Kontos oder eines Unternehmenskontos;
  • eine automatisierte Vorprüfung der Titel von Praktikumsstellen auf diskriminierungsfreie Formulierung, die die Aufnahme eines Titels verweigert, der nicht neutral formuliert ist.

16.2 Menschliche und automatisierte Entscheidung. Über die Maßnahmen nach § 16.1 erster und zweiter Spiegelstrich entscheidet in jedem Einzelfall eine natürliche Person mit besonderer Berechtigung; eine automatisierte Entscheidungsfindung findet insoweit nicht statt. Die Vorprüfung nach § 16.1 drittem Spiegelstrich läuft automatisiert; sie beruht auf einer Wortliste, nimmt keine inhaltliche Bewertung der ausgeschriebenen Stelle vor und verhindert lediglich die Aufnahme des beanstandeten Titels. Wird eine Veröffentlichung aus diesem Grund verweigert, so erhält die veröffentlichende Person unmittelbar den Grund, die beanstandete Textstelle und einen Formulierungsvorschlag sowie den Hinweis, dass sie die Entscheidung nach § 19.1 durch eine natürliche Person überprüfen lassen kann.

16.3 Keine Maßnahmen der Inhaltemoderation sind die Reihenfolge, in der Praktikumsangebote und Bewerbungen angezeigt werden (§ 9, § 33.2), die Prüfung des Immatrikulationsnachweises nach § 14 sowie die technischen Vollständigkeitsprüfungen, die einer Veröffentlichung vorausgehen. Diese Prüfungen stellen ausschließlich fest, ob alle für eine Veröffentlichung erforderlichen Angaben vorliegen; sie bewerten weder die Rechtmäßigkeit noch die Vereinbarkeit eines Inhalts mit diesen AGB.

16.4 Gründe für eine Maßnahme. Internities kann eine Maßnahme nach § 16.1 ergreifen, wenn

  • der betroffene Inhalt rechtswidrig ist oder ein hinreichend begründeter Verdacht seiner Rechtswidrigkeit besteht,
  • der betroffene Inhalt oder das Verhalten des Nutzers gegen § 11.1 verstößt,
  • der Nutzer wiederholt gegen diese AGB verstößt, nachdem er auf einen gleichartigen Verstoß hingewiesen worden ist,
  • Angaben des Nutzers zu seiner Person, seiner Hochschulzugehörigkeit oder seinem Unternehmen sich als unrichtig erweisen,
  • ein Unternehmen fällige Entgelte trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht zahlt,
  • eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt,
  • die Maßnahme zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform, für andere Nutzer oder für Dritte erforderlich ist, oder
  • ein Verhalten vorliegt, das einem der vorstehenden Fälle nach Art und Schwere entspricht.

Andere Gründe berechtigen nicht zu einer Maßnahme nach § 16.1. Ein hinreichend begründeter Verdacht liegt vor, wenn konkrete, benennbare Tatsachen die Rechtswidrigkeit oder den Verstoß nahelegen; ein bloßer Hinweis ohne Tatsachenkern genügt nicht.

16.5 Verhältnismäßigkeit. Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein; Internities wählt unter mehreren geeigneten Maßnahmen die den Nutzer am wenigsten belastende. Die Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere der Verlust laufender Bewerbungen und bestehender Kontakte, sind zu berücksichtigen.

16.6 Vorherige Anhörung. Vor einer Maßnahme unterrichtet Internities den betroffenen Nutzer über die beabsichtigte Maßnahme und ihre wesentlichen Gründe und gibt ihm innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Würde die vorherige Unterrichtung den Zweck der Maßnahme vereiteln oder ist die Maßnahme zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für andere Nutzer, für Dritte oder für die Plattform unaufschiebbar, so kann Internities sie zunächst vorläufig anordnen und die Unterrichtung unverzüglich nachholen.

16.7 Wiederherstellung. Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, so hebt Internities sie unverzüglich auf und stellt den Zugang und die Inhalte, soweit möglich, wieder her.

16.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 24) bleibt unberührt.

§ 17 Begründung von Moderationsmaßnahmen

17.1 Internities teilt dem betroffenen Nutzer jede Maßnahme nach § 16.1 spätestens mit ihrer Wirksamkeit in Textform mit und begründet sie (Art. 17 DSA). Die Begründung enthält

  • die Angabe, welche der in § 16.1 genannten Maßnahmen getroffen wurde, sowie den räumlichen und zeitlichen Umfang der Maßnahme; eine Herabstufung der Sichtbarkeit eines Inhalts findet nicht statt,
  • die Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage entschieden wurde, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf eine Meldung nach § 18 oder auf eine eigene Untersuchung zurückgeht,
  • die Angabe, ob bei der Entscheidungsfindung automatisierte Mittel eingesetzt wurden, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die durch automatisierte Mittel ermittelt oder identifiziert worden sind,
  • bei einer Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit die Rechtsgrundlage und die Begründung, warum der Inhalt auf dieser Grundlage rechtswidrig ist,
  • bei einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen diese AGB die konkret herangezogene Bestimmung und die Begründung, warum der Inhalt oder das Verhalten gegen sie verstößt, und
  • den Hinweis auf die Möglichkeit, die Entscheidung nach § 19.1 überprüfen zu lassen, sowie auf den Rechtsweg.

17.2 § 17.1 gilt auch dann, wenn eine Maßnahme auf eine Meldung nach § 18 zurückgeht. Er gilt nicht, soweit eine gesetzliche Vorschrift die Mitteilung untersagt.

§ 18 Meldung rechtswidriger Inhalte

18.1 Internities stellt unter internities.com/de/report-illegal-content ein elektronisches Verfahren bereit, mit dem jede Person und jede Einrichtung — auch ohne Konto und ohne Anmeldung — Inhalte melden kann, die sie für rechtswidrig hält (Art. 16 DSA). Das Meldeformular ist über die Fußzeile der Website, über die Fußzeile der Anwendung und über das Impressum erreichbar.

18.2 Die Meldung soll enthalten:

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird,
  • die genaue Angabe des elektronischen Speicherorts des Inhalts, insbesondere die genaue Adresse der Seite,
  • den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung; diese Angabe entfällt bei Meldungen, die Inhalte betreffen, die eine Straftat nach den Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen, und
  • die Erklärung, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben von der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben überzeugt ist.

Ergänzend können Meldungen an hello@internities.de gerichtet werden.

18.3 Internities bestätigt den Eingang einer Meldung unverzüglich, sofern eine elektronische Kontaktangabe vorliegt. Internities bearbeitet eingegangene Meldungen und entscheidet über sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv (Art. 16 Abs. 6 DSA). Internities teilt der meldenden Person die Entscheidung unverzüglich mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe hin.

Die Mitteilung nach Satz 3 benennt die folgenden Rechtsbehelfe:

  • die Gegenvorstellung nach § 19.1 — sie kann innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Entscheidung erhoben werden und wird von einer natürlichen Person entschieden, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war;
  • die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur (§ 20 des Digitale-Dienste-Gesetzes); die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde nach Art. 49 Abs. 1 DSA (§ 12 Abs. 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes);
  • den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten.

Ein internes Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA und ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Art. 21 DSA unterhält Internities nicht; beide Pflichten sind nach Art. 19 Abs. 1 DSA ausgenommen (§ 20.2). Die Gegenvorstellung nach § 19.1 wird freiwillig angeboten und tritt nicht an die Stelle dieser Verfahren.

18.4 Werden zur Bearbeitung oder zur Entscheidungsfindung automatisierte Mittel eingesetzt, so teilt Internities dies in der Mitteilung nach § 18.3 mit. Solche Mittel werden gegenwärtig nicht eingesetzt; jede Entscheidung über eine Meldung wird von einer natürlichen Person getroffen.

18.5 Führt die Meldung zu einer Maßnahme, so gelten für Begründung und Überprüfung § 17 und § 19.1.

§ 19 Gegenvorstellung; Kontaktstellen; Meldung des Verdachts einer Straftat

19.1 Internes Beschwerdeverfahren. Wer von einer Maßnahme nach § 16.1 betroffen ist oder eine Meldung nach § 18 erstattet hat, kann die Entscheidung überprüfen lassen. Für dieses Verfahren gilt:

  • Adressat ist die Kontaktstelle nach § 19.3; die Beschwerde ist in Textform an hello@internities.de oder über das Support-System im angemeldeten Bereich einzulegen und soll begründet werden.
  • Die Beschwerde kann innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Entscheidung eingelegt werden.
  • Internities bestätigt den Eingang unverzüglich und entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach Eingang; ist eine Entscheidung in dieser Frist nicht möglich, so teilt Internities dies unter Angabe der Gründe und des voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkts mit.
  • Die Entscheidung trifft eine natürliche Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war; automatisierte Mittel werden hierfür nicht eingesetzt.
  • Die Entscheidung wird in Textform mitgeteilt und begründet. Ist die Beschwerde begründet, so hebt Internities die Maßnahme unverzüglich auf.

Der Rechtsweg und außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

19.2 Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA). Zentrale Kontaktstelle für Behörden ist die Internities GmbH, Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail hello@internities.de. Die Kommunikation ist in deutscher und in englischer Sprache möglich.

19.3 Kontaktstelle für Nutzer (Art. 12 DSA). Zentrale Kontaktstelle für Nutzer ist die Internities GmbH, Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail hello@internities.de. Nutzer können sich wahlweise per E-Mail, über das Support-System im angemeldeten Bereich der Anwendung oder auf dem Postweg wenden. Die Kommunikation ist in deutscher und in englischer Sprache möglich; ein ausschließlich automatisiertes Instrument ist nicht zwischengeschaltet, die Kommunikation erfolgt mit natürlichen Personen.

19.4 Die Angaben nach § 19.2 und § 19.3 sind zusätzlich im Impressum und in der Fußzeile der Website und der Anwendung veröffentlicht.

19.5 Meldung des Verdachts einer Straftat (Art. 18 DSA). Erlangt Internities Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, so unterrichtet Internities unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und teilt alle verfügbaren einschlägigen Informationen mit. Zentralstelle für die Entgegennahme solcher Informationen ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 13 DDG das Bundeskriminalamt.

§ 20 Größenbezogene Ausnahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste

20.1 Internities erfüllt derzeit die Voraussetzungen der Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen nach Art. 19 Abs. 1 UAbs. 1 DSA in Verbindung mit den Schwellenwerten des Art. 2 Abs. 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme). Der Berechnung liegen die Art. 2 bis 6 des Anhangs dieser Empfehlung zugrunde; sie bezieht Beteiligungen ab 25 Prozent sowie Partner- und verbundene Unternehmen ein und ist dokumentiert. Internities überprüft den Status fortlaufend.

20.2 Die zusätzlichen Pflichten für Anbieter von Online-Plattformen nach den Art. 20 bis 28 DSA finden daher derzeit keine Anwendung — mit Ausnahme des Art. 24 Abs. 3 DSA, den Art. 19 Abs. 1 DSA ausdrücklich von der Ausnahme ausnimmt. Internities übermittelt dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort und der Europäischen Kommission auf deren Verlangen unverzüglich die Angaben zur durchschnittlichen monatlichen Zahl der aktiven Nutzer in der Union sowie die dazu verlangten Erläuterungen und Begründungen; diese Angaben enthalten keine personenbezogenen Daten.

20.3 Von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Transparenzberichts ist Internities nach Art. 15 Abs. 2 DSA befreit.

20.4 Entfallen die Voraussetzungen der Ausnahme nach § 20.1, so gelten die Art. 20 bis 28 DSA nach Ablauf der Frist des Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 DSA, also zwölf Monate nach dem Verlust des Status nach Art. 4 Abs. 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG. Internities passt diese AGB in diesem Fall nach § 4 an.

20.5 Die Pflichten aus den Art. 11, 12, 14, 16, 17 und 18 DSA erfüllt Internities unabhängig von der Größenausnahme; sie sind in den § 4.2, § 16 bis § 19 dieser AGB abgebildet. Ein internes Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA unterhält Internities nicht; die Gegenvorstellung nach § 19.1 wird freiwillig angeboten und bleibt davon unberührt.

§ 21 Kommunikation, Benachrichtigungen und Werbung

21.1 Internities kommuniziert mit dem Nutzer über die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie über Benachrichtigungen in der Anwendung. Der Nutzer stellt sicher, dass er unter der hinterlegten Adresse erreichbar ist.

21.2 Internities unterscheidet zwei Arten von E-Mails:

  • Vertrags- und Systemnachrichten, die zur Durchführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, insbesondere Bestätigungen, Statusmitteilungen zu Bewerbungen, Sicherheitshinweise, Rechnungen und Mitteilungen nach § 4, § 10, § 17 und § 43. Sie können nicht abbestellt werden, solange der Vertrag besteht. Sie enthalten keine Werbung.
  • Werbliche E-Mails, mit denen Internities über eigene Angebote, Neuerungen und Veranstaltungen informiert. Sie werden nur versandt, wenn der Nutzer hierin ausdrücklich eingewilligt hat.

21.3 Die Einwilligung in werbliche E-Mails kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, insbesondere über den in jeder werblichen E-Mail enthaltenen Abmeldelink oder durch Nachricht an hello@internities.de. Der Widerruf erfasst alle werblichen E-Mails, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Anlass. Nach dem Widerruf versendet Internities an die betroffene Adresse keine werblichen E-Mails mehr.

21.4 Werbliche E-Mails sind bereits in der Kopfzeile und im Betreff als solche erkennbar; der Absender ist eindeutig bezeichnet und wird nicht verschleiert.

§ 22 Datenschutz

22.1 Internities verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO und der ergänzenden deutschen Vorschriften. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Übermittlungen in Drittländer, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter internities.com und in der Anwendung abrufbar ist.

22.2 Erklärt ein Nutzer eine datenschutzrechtliche Einwilligung, so kann er sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist ebenso einfach möglich wie die Erteilung. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

22.3 Für das Verhältnis zwischen Internities und Unternehmen gilt ergänzend § 40.

§ 23 Laufzeit und Beendigung des unentgeltlichen Nutzungsvertrags

23.1 Beendigung durch den Nutzer. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen beenden, durch Löschung des Kontos in der Anwendung oder durch Erklärung in Textform an hello@internities.de. Internities stellt hierfür einen einfachen elektronischen Weg im Konto bereit.

23.2 Beendigung durch Internities gegenüber Studierenden. Internities kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit einem Studierenden mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung ist zu begründen; die Begründung nennt die konkreten Tatsachen oder Umstände, auf die sich die Entscheidung stützt.

23.3 Beendigung durch Internities gegenüber Unternehmen. Internities kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit einem Unternehmen sowie die Bereitstellung einzelner unentgeltlicher Funktionen für ein Unternehmen nur mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform beenden. Die Mitteilung enthält eine Begründung, die die konkreten Tatsachen oder Umstände benennt, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich des Inhalts einer etwaigen Meldung nach § 18. Die Frist und die Begründungspflicht entfallen, soweit

  • Internities einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung unterliegt, die eine sofortige Beendigung verlangt,
  • ein zwingender Grund nach nationalem Recht vorliegt oder
  • das Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen § 11.1 verstoßen hat.

In diesen Fällen begründet Internities die Beendigung unverzüglich nach ihrem Wirksamwerden. Für die Beendigung entgeltlicher Verträge gilt ausschließlich § 36.

23.4 Folgen der Beendigung. Mit der Beendigung endet das Recht des Nutzers auf Zugang und Nutzung der Plattform. Veröffentlichte Praktikumsstellen eines Unternehmens werden aus der öffentlichen Ansicht entfernt. Zeitpunkt und Umfang der Löschung von Konto und Inhalten richten sich nach der Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Der Zugang zu den eigenen Daten nach Vertragsende richtet sich für Studierende nach § 31.2 und für Unternehmen nach § 39.5.

§ 24 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

24.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Internities liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 11.1, bei Betrug, bei der Einreichung gefälschter Dokumente, bei der Vortäuschung einer Identität oder bei sonstigem Verhalten, das eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Internities unzumutbar macht.

24.2 In weniger schwerwiegenden Fällen setzt Internities vor der außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung aus, sofern die Schwere des Verstoßes dies nicht unzumutbar macht (§ 314 Abs. 2 BGB). Das Verfahren nach § 16.6 und § 17 gilt entsprechend.

Teil B — Besondere Bestimmungen für Studierende (Verbraucher)

§ 25 Verbraucherstellung; zwingendes Verbraucherrecht

25.1 Studierende nutzen die Plattform als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für sie gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere die §§ 305 bis 310 BGB einschließlich der Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB sowie der Verbraucherbesonderheiten des § 310 Abs. 3 BGB.

25.2 Keine Bestimmung dieser AGB schränkt zwingende Rechte des Verbrauchers ein. Soweit eine Bestimmung dieser AGB einem zwingenden Verbraucherrecht widerspricht, gilt das Gesetz.

25.3 Nimmt ein Studierender zugleich am Ambassador-Programm teil, so bleibt seine Verbrauchereigenschaft im Nutzungsverhältnis nach diesen AGB unberührt; § 1.6 ändert daran nichts.

§ 26 Zugang, Vertragsschluss, Vertragsbestätigung

26.1 Der Zugang zur Plattform wird in Stufen freigegeben. Stammt die im Zugangsantrag angegebene E-Mail-Adresse von einer Hochschule, die Internities in die Liste anerkannter Hochschul-Domains aufgenommen hat, so wird der Antragsteller in eine Warteliste aufgenommen; Internities lädt ihn zur Registrierung ein, sobald die Plattform für Studierende geöffnet wird. Stammt sie nicht von einer solchen Adresse, so wird der Antragsteller nicht in die Warteliste aufgenommen; Internities teilt ihm im Anschluss an den Antrag mit, dass er seinen Studierendenstatus über den Dokumentenweg des § 14.1 nachweisen kann, und weist ihn dabei zugleich auf die Möglichkeit hin, unter hello@internities.de eine Prüfung durch eine natürliche Person zu verlangen. Mit dem Antrag speichert Internities in diesem Fall zugleich eine Interessensbekundung, die insbesondere die angegebene E-Mail-Adresse, deren Hochschul-Domain, den Zeitpunkt der Einreichung, die IP-Adresse und die Browserkennung enthält, um den Bedarf an einer Aufnahme dieser Hochschule in die Liste zu erfassen; dies geschieht als Folge des Antrags und nicht aufgrund einer gesonderten Wahl des Antragstellers. Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Widerspruchsrecht ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Die Aufnahme in die Warteliste begründet noch keinen Nutzungsvertrag.

26.2 Der Nutzungsvertrag zwischen Internities und dem Studierenden kommt zustande, wenn der Studierende nach Erhalt der Einladung die Registrierung abschließt, diese AGB nach § 3.1 annimmt und Internities den Zugang freischaltet. Wird der Immatrikulationsnachweis über ein Dokument geführt, so gilt § 14.2 bis § 14.7.

26.3 Internities stellt dem Studierenden unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bevor mit der Erbringung der Leistung begonnen wird, eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (§ 312f Abs. 2 BGB). Die Bestätigung gibt den Vertragsinhalt wieder und enthält den vollständigen Text dieser AGB, die Widerrufsbelehrung nach § 28 und das Muster-Widerrufsformular.

§ 27 Datenfinanzierter Vertrag; Unentgeltlichkeit; künftige entgeltliche Leistungen

27.1 Die Nutzung der Plattform ist für Studierende im Grundumfang unentgeltlich im Sinne einer Geldzahlung. Unentgeltlich sind insbesondere Profil, Dokumente, Abgleich, Ansicht der Angebote, Bewerbung, Kontaktfreigabe, Nachrichtenkanal, Terminabstimmung und die Übergabe nach einer Einstellung; für diese Funktionen wird von Studierenden weder ein Entgelt noch ein Vorschuss noch ein Aufwendungsersatz erhoben oder verlangt. Hiervon unberührt bleiben entgeltliche Zugänge, über die ein Studierender aus einer früheren Fassung dieser AGB noch verfügt (§ 30.1), sowie entgeltliche Leistungen nach § 27.4.

27.2 Der Studierende stellt Internities jedoch personenbezogene Daten bereit — insbesondere Profilangaben, Angaben zu Interessen und Arbeitsumfeld sowie Dokumente —, die über das hinausgehen können, was zur Erfüllung des Vertrags und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten von Internities erforderlich ist.

27.3 Auf diesen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte gegen die Bereitstellung personenbezogener Daten finden nach § 312 Abs. 1a S. 1 BGB die Vorschriften über Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr und über Fernabsatzverträge (§§ 312 ff. BGB) sowie die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) Anwendung, soweit sie nach ihrem Regelungsgehalt auf einen Vertrag ohne Geldzahlung anwendbar sind. Internities behandelt den Nutzungsvertrag mit Studierenden dementsprechend als Fernabsatzvertrag; die Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB und das Widerrufsrecht nach § 28 gelten unabhängig davon, dass für die Nutzung kein Entgelt zu zahlen ist.

27.4 Bestandsfälle und Vorbehalt künftiger entgeltlicher Leistungen. Internities bietet Studierenden derzeit keine entgeltliche Leistung an. Entgeltliche Zugänge, über die ein Studierender aus einer früheren Fassung dieser AGB noch verfügt, bestehen als Bestandsfälle fort; für sie gilt § 30. Internities behält sich vor, künftig entgeltliche Leistungen anzubieten. Ein solches Angebot ändert einen bestehenden unentgeltlichen Vertrag nicht: Es findet keine automatische Umstellung und keine Einführung eines Entgelts über das Änderungsverfahren des § 4 statt. Der Studierende entscheidet selbst, ob er eine entgeltliche Leistung in Anspruch nimmt, und muss sie hierfür aktiv gesondert bestellen. Wird eine entgeltliche Leistung angeboten, so gilt für sie Folgendes:

  • Die entgeltliche Leistung wird als solche gekennzeichnet und in einem gesonderten Bestellvorgang angeboten. Der Vertrag über die entgeltliche Leistung kommt nur zustande, wenn der Studierende ihn in diesem gesonderten Bestellvorgang nach § 3.4 abschließt.
  • Vor der Bestellung werden dem Studierenden die wesentlichen Merkmale der Leistung, die Vertragslaufzeit, die Bedingungen der Kündigung und der Gesamtpreis einschließlich der Umsatzsteuer und aller weiteren Preisbestandteile hervorgehoben angezeigt. Bei einer Leistung mit einer Laufzeit von mehreren Monaten wird neben einem Monatsäquivalent stets der Gesamtpreis der gesamten Laufzeit hervorgehoben angegeben.
  • Die Erstlaufzeit beträgt höchstens zwölf Monate. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, so verlängert er sich nur auf unbestimmte Zeit und ist danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Die nach § 27.1 unentgeltlich verfügbaren Funktionen bleiben unentgeltlich; eine entgeltliche Leistung tritt zu ihnen hinzu und ersetzt sie nicht. Wer keine entgeltliche Leistung bestellt, nutzt die Plattform im bisherigen Umfang unverändert weiter.
  • Für den Widerruf gelten § 28 und § 29, für die Kündigung gilt § 30.

27.5 Der Abschluss eines entgeltlichen Vertrags ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Plattform und beeinflusst weder die Reihenfolge der angezeigten Angebote (§ 9) noch die Berechnung der Passung.

§ 28 Widerrufsbelehrung

28.1 Dem Studierenden steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g und 355 BGB zu, und zwar sowohl für den unentgeltlichen Vertrag nach § 27.1 bis § 27.3 als auch für jeden entgeltlichen Vertrag nach § 27.4. Die nachfolgende Belehrung gilt für beide Verträge; wo die Rechtsfolgen des Widerrufs voneinander abweichen, ist dies in § 28.3 und § 28.4 gesondert ausgewiesen. Welche der beiden Folgenregelungen für den konkret abgeschlossenen Vertrag gilt, wird dem Studierenden im jeweiligen Abschlussvorgang angezeigt. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Internities den Studierenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB).

28.2 Widerrufsrecht.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns —

Internities GmbH, Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail: hello@internities.de —

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion erklären, die wir auf unserer Online-Benutzeroberfläche bereitstellen. Die Widerrufsfunktion trägt die Beschriftung „Vertrag widerrufen" und ist während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich; sie ist ohne vorherige Anmeldung erreichbar. Erklären Sie den Widerruf über diese Funktion, so bestätigen wir Ihnen den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger und geben dabei den Inhalt Ihrer Erklärung sowie das Datum und die Uhrzeit des Eingangs an.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

28.3 Folgen des Widerrufs bei einem Vertrag ohne Zahlung eines Preises.

Für die unentgeltliche Nutzung nach § 27.1 zahlen Sie kein Entgelt in Geld, sondern stellen uns personenbezogene Daten bereit. Im Fall des Widerrufs erhalten Sie deshalb keine Geldrückzahlung; eine solche Zahlung ist nicht angefallen. Ein Wertersatz wird nicht verlangt.

Widerrufen Sie diesen Vertrag, so endet der Nutzungsvertrag und wir stellen die weitere Nutzung der von Ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bereitgestellten personenbezogenen Daten ein, soweit uns deren Nutzung nicht aus einem anderen Rechtsgrund weiterhin gestattet ist (§ 327q BGB; Art. 6 und Art. 17 DSGVO). Andere als personenbezogene Inhalte, die Sie bei der Nutzung erstellt oder bereitgestellt haben, dürfen wir nach dem Widerruf nicht weiter nutzen, außer in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen; auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen diese Inhalte unentgeltlich und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (§ 327p Abs. 2 und Abs. 3 BGB entsprechend).

Ihre Rechte als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, bleiben unberührt und werden durch diese Belehrung nicht eingeschränkt.

28.4 Folgen des Widerrufs bei einem entgeltlichen Vertrag.

Wenn Sie einen entgeltlichen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ein Anspruch auf Wertersatz besteht nur unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB.

28.5 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.

Eine entgeltliche Mitgliedschaft bietet Internities Studierenden derzeit nicht an (§ 27.4). Wird eine solche Mitgliedschaft angeboten, so ist sie ein digitaler Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird (§ 327 Abs. 2 S. 1 BGB); für sie gilt dann ausschließlich der nachstehende Absatz zum digitalen Inhalt. Für entgeltliche Zugänge, über die ein Studierender aus einer früheren Fassung dieser AGB noch verfügt (§ 30.1), gilt dasselbe. Die beiden Absätze zu entgeltlichen digitalen Dienstleistungen betreffen einen anderen Vertragsgegenstand und sind auf die Mitgliedschaft nicht anwendbar.

Für die unentgeltliche Nutzung nach § 27.1 erlischt Ihr Widerrufsrecht nicht dadurch, dass Sie mit der Nutzung der Plattform beginnen. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird innerhalb der Widerrufsfrist nicht vollständig erbracht; das Widerrufsrecht endet daher erst mit dem Ablauf der Frist nach § 28.2. Internities verlangt vom Studierenden keine Erklärung, mit der er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Bietet Internities daneben eine entgeltliche digitale Dienstleistung (§ 327 Abs. 2 S. 2 BGB) mit einer über die Widerrufsfrist hinausreichenden Laufzeit an, so kommt für diese, und nur für diese, ein vorzeitiges Erlöschen Ihres Widerrufsrechts nicht in Betracht: Das Erlöschen nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB setzt die vollständige Erbringung der Dienstleistung voraus, und diese tritt bei einer solchen Laufzeit innerhalb der Widerrufsfrist nicht ein. Ihr Widerrufsrecht besteht daher während der gesamten Widerrufsfrist nach § 28.2 fort und endet mit deren Ablauf. Internities verlangt für solche Verträge weder eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn noch eine Bestätigung des vorzeitigen Erlöschens und beruft sich nicht auf ein vorzeitiges Erlöschen.

Bietet Internities daneben eine entgeltliche digitale Dienstleistung (§ 327 Abs. 2 S. 2 BGB) an, die innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird, so erlischt Ihr Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB mit der vollständigen Erbringung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung durch uns erlischt.

Für einen digitalen Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird — und damit für die entgeltliche Mitgliedschaft nach Absatz 1 dieses § 28.5 —, erlischt Ihr Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen zuvor eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben.

Verbindliche Zusage. Internities beruft sich gegenüber Studierenden auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nach dem vorstehenden Absatz nicht. Ihr Widerrufsrecht besteht daher auch für eine entgeltliche Mitgliedschaft während der gesamten Widerrufsfrist nach § 28.2 fort und endet mit deren Ablauf. Eine Erklärung, mit der Sie dem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung zustimmen oder Ihre Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen bestätigen, hat auf Ihr Widerrufsrecht keinen Einfluss; Internities verlangt eine solche Erklärung nicht und leitet aus ihr nichts her. Diese Zusage kann Internities nur für künftige Verträge und nur im Wege des § 4 ändern.

28.6 Muster-Widerrufsformular.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

  • An: Internities GmbH, Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail: hello@internities.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
  • Bestellt am () / erhalten am ():
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:
  • (*) Unzutreffendes streichen.

28.7 Das Widerrufsrecht besteht neben dem jederzeitigen Recht des Studierenden, den Vertrag nach § 23.1 zu beenden.

§ 29 Elektronische Widerrufsfunktion

29.1 Internities stellt auf der Online-Benutzeroberfläche eine Widerrufsfunktion bereit, mit der der Studierende seine Widerrufserklärung abgeben kann (§ 356a BGB). Die Schaltfläche trägt die gut lesbare Beschriftung „Vertrag widerrufen".

29.2 Die Widerrufsfunktion ist während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich. Sie kann ohne vorherige Anmeldung erreicht werden.

29.3 Die Widerrufsfunktion nimmt die Angaben des Studierenden zu seinem Namen, zur Bezeichnung des zu widerrufenden Vertrags und zu einem elektronischen Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung auf oder lässt sie bestätigen. Die Erklärung wird über eine gesondert zu betätigende Schaltfläche mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen" abgegeben.

29.4 Internities bestätigt den Eingang der Widerrufserklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger. Die Bestätigung gibt den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs wieder.

§ 30 Entgeltliche Zugänge; Kündigungsschaltfläche

30.1 Dieser § 30 gilt für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse zwischen Internities und einem Studierenden. Er gilt sowohl für entgeltliche Zugänge, über die ein Studierender aus einer früheren Fassung dieser AGB noch verfügt, als auch für entgeltliche Leistungen nach § 27.4.

30.2 Der Studierende kann ein solches Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Internities stellt hierfür auf der Online-Benutzeroberfläche eine Kündigungsschaltfläche bereit, die mit „Verträge hier kündigen" beschriftet ist, ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich ist und ohne vorherige Anmeldung erreicht werden kann (§ 312k Abs. 2 BGB).

30.3 Die Schaltfläche führt zu einer Bestätigungsseite, auf der der Studierende Angaben zur Art der Kündigung, zum betroffenen Vertrag, zum Zeitpunkt der Beendigung und zu seiner Identifizierung machen kann. Die Kündigungserklärung wird über eine Bestätigungsschaltfläche mit der Beschriftung „Jetzt kündigen" abgegeben.

30.4 Internities ermöglicht dem Studierenden, die Kündigungserklärung mit dem Datum und der Uhrzeit ihrer Abgabe zu speichern (§ 312k Abs. 3 BGB). Internities bestätigt den Zugang der Kündigungserklärung sofort in Textform auf einem dauerhaften Datenträger und teilt dabei den Inhalt der Erklärung, das Datum und die Uhrzeit des Zugangs sowie den Zeitpunkt mit, zu dem das Vertragsverhältnis endet (§ 312k Abs. 4 BGB).

30.5 Der Studierende kann die Kündigung stattdessen jederzeit formlos in Textform an hello@internities.de erklären. Die Möglichkeit nach § 30.2 tritt hinzu und schränkt andere Kündigungswege nicht ein.

30.6 Bereits gezahlte Entgelte werden für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstattet, soweit die Leistung für diesen Zeitraum nicht mehr erbracht wird.

30.7 Für die Beendigung des unentgeltlichen Nutzungsvertrags gilt § 23.1.

§ 31 Beendigung des Studierendenvertrags; Datenexport

31.1 Endet der Vertrag, so verliert der Studierende den Zugang zur Plattform. Internities löscht die zum Konto gehörenden Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

31.2 Der Studierende kann die von ihm bereitgestellten Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit und vor der Beendigung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über die dafür vorgesehene Funktion exportieren. Die Ausgabe steht auch nach einer Anfrage in Textform an hello@internities.de zur Verfügung. Die Rechte aus Art. 15 und Art. 20 DSGVO bleiben unberührt.

31.3 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; § 24 gilt.

Teil C — Besondere Bestimmungen für Unternehmen (Unternehmer)

§ 32 Anwendungsbereich; Unternehmereigenschaft; Unternehmenskonto

32.1 Dieser Teil C gilt für die Nutzung der Plattform durch Unternehmen. Er ergänzt Teil A; widersprechen sich Teil A und Teil C, so geht Teil C vor. Die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gelten in diesem Teil nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB).

32.2 Das Angebot von Internities an Unternehmen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Anlage eines Unternehmenskontos erklärt die handelnde Person, dass sie zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist und dass der Vertrag der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Unternehmens dient.

32.3 Bei der Anlage des Unternehmenskontos sind die Firma beziehungsweise der vollständige Name, die Rechtsform, die Anschrift und, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Internities kann die Angaben überprüfen und die Freischaltung des Unternehmenskontos bis zur Klärung zurückstellen.

32.4 Stellt sich heraus, dass ein Unternehmenskonto von einem Verbraucher angelegt wurde, so kann Internities den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Entgelte werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet. Die Rechte des Verbrauchers aus zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzrechts bleiben unberührt; auf ihn ist in diesem Fall Teil B anzuwenden.

32.5 Einem Unternehmenskonto können mehrere natürliche Personen als Mitglieder zugeordnet werden. Die Einladung, die Entfernung und die Änderung der Berechtigung von Mitgliedern nimmt ein Mitglied mit Verwaltungsrechten vor. Das Unternehmen bestimmt, welche Personen Zugang erhalten und welche Berechtigungen sie haben, und trägt dafür Sorge, dass ausgeschiedene Personen den Zugang verlieren. Handlungen eines Mitglieds im Unternehmenskonto wirken für und gegen das Unternehmen.

§ 33 Leistungen gegenüber Unternehmen; Darstellung der Bewerbungen

33.1 Internities stellt Unternehmen die folgenden Funktionen bereit:

  • die Anlage und Pflege eines Unternehmensprofils einschließlich Logo und Titelbild sowie die Verwaltung der Mitglieder,
  • die Erstellung von Praktikumsstellen über einen strukturierten Fragebogen, die Vorbefüllung des Fragebogens aus einer eingefügten Stellenbeschreibung, die Erzeugung und Kürzung von Stellenbeschreibungen und zusammenfassenden Texten sowie Vorschläge für Interessenfelder; für alle diese Funktionen gilt § 13,
  • die Festlegung der Anforderungen einer Praktikumsstelle einschließlich der Zuordnung zu Einträgen der ESCO-Klassifikation und der Gewichtung nach § 9.3,
  • die Veröffentlichung, die Vervielfältigung, die Archivierung, die Schließung für Bewerbungen und die Löschung von Praktikumsstellen,
  • die Einsicht in die zu einer Praktikumsstelle eingegangenen Bewerbungen, in die freigegebenen Angaben der Bewerberinnen und Bewerber und in deren Passungsband,
  • die Anfrage nach Kontaktfreigabe und, nach deren Erteilung, die Kommunikation über einen Nachrichtenkanal mit Dateianhängen sowie die Abstimmung von Gesprächsterminen,
  • die Änderung des Bearbeitungsstatus einer Bewerbung, die Absage einzelner oder mehrerer Bewerbungen und die Übernahme von Unterlagen nach § 7.8,
  • die Verwaltung des Tarifs, den Abruf von Rechnungen und ein Support-System.

33.2 Darstellung der Bewerbungen. Die zu einer Praktikumsstelle eingegangenen Bewerbungen werden dem Unternehmen in zwei Ansichten dargestellt. In der einfachen Bewerberliste erfolgt die Anzeige nach dem Zeitpunkt des Eingangs, die zuletzt eingegangene Bewerbung zuerst; eine Bewertung findet dort nicht statt. In der Kohortenansicht werden diejenigen Bewerbungen, die die vom Unternehmen als zwingend gekennzeichneten Anforderungen erfüllen, nach der rechnerischen Eignung geordnet; Bewerbungen, die eine zwingende Anforderung nicht erfüllen, werden in einem gesondert bezeichneten Abschnitt mit Angabe der nicht erfüllten Anforderung dargestellt. Bewerbungen, zu denen eine Berechnung noch nicht vorliegt, und Bewerbungen, bei denen die Berechnung technisch fehlgeschlagen ist, werden in zwei weiteren, gesondert bezeichneten Abschnitten dargestellt; sie tragen keinen Wert, und ein Ersatzwert wird für sie nicht gebildet. Das Fehlen eines Wertes ist kein Anhaltspunkt für eine geringere Eignung. Die Berechnung beruht auf den in § 9.2 und § 9.3 beschriebenen Achsen und Gewichtungen.

33.3 Studierenden wird die rechnerische Eignung ausschließlich als Passungsband angezeigt; der zugrunde liegende Zahlenwert wird ihnen nicht angezeigt. § 9.5 letzter Satz bleibt unberührt. Das Unternehmen darf den ihm angezeigten Zahlenwert und die Ordnung der Kohortenansicht nicht veröffentlichen, nicht zu Werbezwecken verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Gesetzliche Auskunfts-, Informations- und Herausgabepflichten bleiben unberührt; das gilt insbesondere für die Auskunft und die Kopie nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO gegenüber der betroffenen Person und für Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten. Erfüllt das Unternehmen eine solche Pflicht, so unterrichtet es Internities darüber, soweit ihm das rechtlich gestattet ist.

33.4 Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl oder Qualität von Bewerbungen besteht nicht; § 6.2 gilt.

§ 34 Slots, unentgeltliche Einstiegsphase, Tarife

34.1 Slots. Die Zahl der Praktikumsstellen, die ein Unternehmen gleichzeitig aktiv halten kann, ist begrenzt. Eine aktive Praktikumsstelle belegt einen Slot. Als belegt gilt eine Praktikumsstelle, die angelegt, nicht gelöscht, nicht archiviert und für Bewerbungen geöffnet ist.

34.2 Freigabe eines Slots. Ein Slot wird wieder frei, wenn die Praktikumsstelle gelöscht, archiviert oder für Bewerbungen geschlossen wird. Die Schließung einer Praktikumsstelle für Bewerbungen ist endgültig; eine geschlossene Stelle kann nicht wieder für Bewerbungen geöffnet werden. Bereits eingegangene Bewerbungen bleiben einsehbar und können weiterbearbeitet werden. Soll dieselbe Stelle erneut ausgeschrieben werden, so ist hierfür eine neue Praktikumsstelle anzulegen, die einen Slot belegt; die Anwendung stellt hierfür eine Vervielfältigungsfunktion bereit. Internities weist auf die Endgültigkeit vor der Schließung in der Anwendung hin.

34.3 Unentgeltliche Einstiegsphase. Internities räumt neuen Unternehmen eine unentgeltliche Einstiegsphase ein. Sie beginnt mit der ersten Praktikumsstelle, die das Unternehmen ab dem 01.09.2026 anlegt, und dauert von diesem Zeitpunkt an drei Monate. Legt das Unternehmen keine Praktikumsstelle an, so beginnt die Einstiegsphase nicht; die Freischaltung des Unternehmenskontos allein setzt sie nicht in Lauf. Praktikumsstellen, die vor dem 01.09.2026 angelegt wurden, bleiben unberührt und werden weder auf die Einstiegsphase noch auf die Zahl nach Absatz 2 angerechnet.

Während der Einstiegsphase kann das Unternehmen insgesamt drei Praktikumsstellen anlegen. Maßgeblich ist die Zahl der angelegten Stellen, nicht die Zahl der gleichzeitig aktiven: Eine Stelle, die gelöscht, archiviert oder für Bewerbungen geschlossen wird, gibt zwar ihren Slot nach § 34.2 wieder frei, wird aber auf die drei Stellen der Einstiegsphase weiterhin angerechnet. Externe Angebote, die Internities nach § 8 selbst einstellt, werden nicht angerechnet. Internities kann die Zahl im Einzelfall abweichend festlegen; die für das Unternehmen geltende Zahl, die bereits verbrauchte Zahl und das Ende der Einstiegsphase werden im Unternehmenskonto angezeigt. Nach Ablauf der Einstiegsphase oder nach Verbrauch dieser Zahl setzt das Anlegen weiterer Praktikumsstellen einen entgeltlichen Tarif voraus.

34.4 Tarife. Internities bietet zwölf Abonnementtarife an. Der Tarif bestimmt sich nach der Zahl der gleichzeitig aktiven Slots von einem bis zwölf: Das Unternehmen wählt, wie viele Praktikumsstellen es gleichzeitig aktiv halten möchte; dieser Zahl ist genau ein Tarif zugeordnet. Ein Bedarf von mehr als zwölf gleichzeitig aktiven Slots ist Gegenstand eines gesonderten Angebots außerhalb der Tarife.

34.5 Veröffentlichungsvoraussetzungen. Internities kann die Veröffentlichung einer Praktikumsstelle von der Vollständigkeit des Unternehmensprofils und des Fragebogens abhängig machen. Die Anwendung weist auf fehlende Angaben hin. Diese Prüfung ist eine technische Vollständigkeitsprüfung und keine Maßnahme der Inhaltemoderation (§ 16.3).

34.6 Ein Tarif vermittelt keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Bewerbungen, auf eine bestimmte Sichtbarkeit oder auf eine bestimmte Reihenfolge in der Anzeige (§ 9.7).

§ 35 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Rechnungsstellung

35.1 Nettopreise. Alle Tarifpreise sind Nettopreise in Euro je Monat und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen und hinzugerechnet. Bei einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

35.2 Preisspanne. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarife, die Zahl der zugehörigen Slots und die Preise werden dem Unternehmen im Bestellvorgang angezeigt. Die Tarifstruktur reicht gegenwärtig von 119 Euro netto je Monat für einen Slot bis 999 Euro netto je Monat für zwölf Slots.

35.3 Fälligkeit. Das Entgelt wird für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und über den Zahlungsdienstleister nach § 35.5 eingezogen. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, gerechnet ab dem Tag des Vertragsschlusses, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist.

35.4 Rechnungsstellung. Internities stellt für jeden Abrechnungszeitraum eine Rechnung in elektronischer Form bereit. Die Rechnung ist im Unternehmenskonto abrufbar; zusätzlich übermittelt Internities oder der Zahlungsdienstleister sie an die vom Unternehmen für die Abrechnung hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Unternehmen stimmt der elektronischen Übermittlung zu; es kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

35.5 Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienstleister ist die Stripe-Unternehmensgruppe. Der Bestellvorgang, die Ermittlung der Umsatzsteuer und die Abrechnung werden über Stripe abgewickelt; Zahlungs- und Rechnungsdaten, insbesondere Rechnungsadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Zahlungsmittel, werden unmittelbar bei Stripe erhoben und berühren die Systeme von Internities nicht. Die konkrete Vertragsentität, der Rechnungssteller und die Angaben zur Übermittlung in Drittländer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

35.6 Zahlungsverzug. Gerät das Unternehmen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so gelten die §§ 286 und 288 BGB. Internities kann den Zugang zu den entgeltlichen Funktionen und die Veröffentlichung der Praktikumsstellen nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Tagen vorübergehend beschränken; die Ankündigung nennt den offenen Betrag und die Folgen. Für die Mitteilung und die Begründung der Beschränkung gelten § 17 und § 19.1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 24) bleibt unberührt.

§ 36 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

36.1 Der Vertrag mit einem Unternehmen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der entgeltliche Tarif hat eine Mindestlaufzeit von einem Abrechnungszeitraum und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

36.2 Kündigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen kann den entgeltlichen Tarif jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Mit dem Zugang der Kündigung endet die automatische Verlängerung; der Tarif und die zugehörigen Slots bleiben bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bestehen, und für diesen Zeitraum bereits gezahltes Entgelt wird nicht erstattet. Es kann den Vertrag im unentgeltlichen Verhältnis jederzeit ohne Frist beenden. Die Kündigung erfolgt über den Selbstbedienungsweg im Unternehmenskonto oder in Textform an hello@internities.de. Internities bestätigt den Zugang der Kündigung und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich in Textform. Das Unternehmen kann eine ausgesprochene Kündigung des entgeltlichen Tarifs bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums im Unternehmenskonto zurücknehmen; mit der Rücknahme lebt die automatische Verlängerung nach § 36.1 wieder auf.

36.3 Kündigung durch Internities. Internities kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform und enthält eine Begründung, die die konkreten Tatsachen oder Umstände benennt, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich des Inhalts einer etwaigen Meldung nach § 18. Die Frist und die Begründungspflicht entfallen unter den in § 23.3 genannten Voraussetzungen; in diesen Fällen begründet Internities die Beendigung unverzüglich nach ihrem Wirksamwerden.

36.4 Folgen der Beendigung. Mit dem Ende des Vertrags endet der Zugang zu den entgeltlichen Funktionen. Noch geöffnete Praktikumsstellen des Unternehmens werden zum Ende des Vertrags für Bewerbungen geschlossen und aus der öffentlichen Ansicht entfernt. Für den Zugang zu den Daten des Unternehmens nach Vertragsende gilt § 39.5.

36.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 24) bleibt für beide Seiten unberührt; § 16.6 gilt entsprechend.

§ 37 Tarifwechsel: Heraufstufung, Herabstufung, Slot-Wirkungen

37.1 Grundsatz. Das Unternehmen kann seinen Tarif im Unternehmenskonto jederzeit selbst ändern. Die Änderung erfolgt im Selbstbedienungsweg; eine Anfrage bei Internities ist nicht erforderlich. Internities zeigt vor der verbindlichen Bestätigung eine Vorschau des zu zahlenden Betrags und des Zeitpunkts der Wirksamkeit an. Diese Vorschau ist zeitlich begrenzt gültig; nach Ablauf der angezeigten Frist ist die Änderung erneut anzustoßen.

37.2 Heraufstufung. Eine Heraufstufung auf einen höheren Tarif wird sofort wirksam. Die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Entgelt wird für den verbleibenden Teil des laufenden Abrechnungszeitraums zeitanteilig berechnet und sofort fällig. Die zusätzlichen Slots stehen mit der Wirksamkeit zur Verfügung.

37.3 Fehlgeschlagene Zahlung bei einer Heraufstufung. Kann der zeitanteilige Differenzbetrag nicht eingezogen werden, so bleibt die Heraufstufung zunächst in der Schwebe. Internities fordert das Unternehmen zur Zahlung auf. Kommt die Zahlung nicht innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist zustande, so wird die Heraufstufung nicht wirksam; das Unternehmen verbleibt im bisherigen Tarif, und ein bereits eingezogener Teilbetrag wird erstattet. Internities teilt dies dem Unternehmen in Textform mit.

37.4 Herabstufung. Eine Herabstufung auf einen niedrigeren Tarif wird erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt keine anteilige Erstattung; das Entgelt des bisherigen Tarifs bleibt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums geschuldet.

37.5 Voraussetzung der Herabstufung. Auf die Endgültigkeit der Schließung für Bewerbungen (§ 34.2) und darauf, dass für den laufenden Abrechnungszeitraum keine Erstattung erfolgt, weist Internities vor der Planung einer Herabstufung hin.

37.6 Wirkung einer geplanten Herabstufung auf die Slots. Eine Herabstufung kann nur geplant werden, wenn die Zahl der bereits belegten Slots die Zielzahl des niedrigeren Tarifs nicht überschreitet. Überschreitet sie diese Zahl, so weist die Anwendung die Planung zurück und benennt dabei, wie viele Praktikumsstellen zuvor zu schließen, zu archivieren oder zu löschen sind; auf § 34.2 wird hingewiesen. Ist eine Herabstufung geplant, so bleiben die bereits belegten Slots bis zu ihrem Wirksamwerden unberührt; weitere Slots kann das Unternehmen bis dahin jedoch nur bis zur Zielzahl des niedrigeren Tarifs belegen. Das Entgelt des bisherigen Tarifs bleibt nach § 37.4 bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums geschuldet. Nimmt das Unternehmen die geplante Herabstufung nach § 37.7 zurück, so entfällt die Beschränkung nach Satz 3 mit sofortiger Wirkung.

37.7 Rücknahme. Eine geplante Herabstufung kann das Unternehmen bis zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit im Unternehmenskonto zurücknehmen.

37.8 Nur eine offene Änderung. Zu einem Zeitpunkt kann je Unternehmen nur eine noch nicht wirksame Tarifänderung bestehen. Stößt das Unternehmen eine weitere Änderung an, so tritt diese an die Stelle der zuvor geplanten; die zuvor geplante Änderung wird nicht wirksam.

37.9 Verhältnis zu anderen Bestimmungen. § 37 lässt die Laufzeit- und Kündigungsregelung des § 36 unberührt; eine Tarifänderung verlängert die Laufzeit nicht und ersetzt keine Kündigung, und eine Kündigung ist keine Tarifänderung. Für die Freigabe eines Slots gilt § 34.2.

§ 38 Preisanpassung

38.1 Anlass und Maßstab. Internities kann das Entgelt für laufende Abonnements einmal je zwölf Monate an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex, Basisjahr 2020 gleich 100) anpassen. Die erste Anpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss möglich.

38.2 Basiszeitpunkt und Berechnung. Basismonat ist der Kalendermonat, in dem der Vertrag geschlossen wurde, oder — nach einer bereits erfolgten Anpassung — der Kalendermonat, in dem die letzte Anpassung wirksam wurde. Referenzmonat ist der letzte Kalendermonat, für den bei Absendung der Mitteilung nach § 38.3 ein Index veröffentlicht ist. Das neue Entgelt errechnet sich, indem das bisherige Entgelt mit dem Quotienten aus dem Indexstand des Referenzmonats und dem Indexstand des Basismonats multipliziert und auf volle Cent kaufmännisch gerundet wird.

38.3 Mitteilung. Internities teilt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung nennt den Basismonat, den Referenzmonat, die beiden Indexstände, das bisherige und das neue Entgelt sowie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

38.4 Symmetrie. Sinkt der Index gegenüber dem Basismonat, so ist Internities verpflichtet, das Entgelt nach derselben Berechnung zu senken. Die Senkung erfolgt durch Mitteilung nach § 38.3; Internities gibt diese Mitteilung unaufgefordert und spätestens zu dem Zeitpunkt ab, zu dem eine Erhöhung möglich gewesen wäre. Unterbleibt die Mitteilung, so kann das Unternehmen die Senkung verlangen; sie wirkt in diesem Fall auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sie mitzuteilen gewesen wäre.

Eine Anpassung des Entgelts nach diesem § 38 tritt in keinem Fall ohne die Mitteilung nach § 38.3 ein.

38.5 Kündigungsrecht. Übersteigt eine Erhöhung 5 Prozent des bisherigen Entgelts, so kann das Unternehmen den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht und auf die Kündigungsadresse hello@internities.de weist Internities in der Mitteilung nach § 38.3 hin.

38.6 Eine Änderung der Tarifstruktur oder der Zuordnung von Slots zu Tarifen ist keine Preisanpassung nach § 38, sondern eine Änderung der Hauptleistung; sie erfolgt gegenüber bestehenden Unternehmen ausschließlich nach § 4.1.

§ 39 Datenzugang und Datennutzung im Unternehmensverhältnis

39.1 Daten, die Internities selbst erhebt oder erzeugt. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhebt und erzeugt Internities insbesondere: Stamm- und Kontodaten des Unternehmens und seiner Mitglieder; die vom Unternehmen eingestellten Stellendaten und Fragebogenantworten; die daraus erzeugten Kompetenz- und Rollendarstellungen; die Ergebnisse des Abgleichs zwischen Praktikumsstellen und Studierendenprofilen; Nutzungs-, Protokoll- und Fehlerdaten des Betriebs; Zahlungs- und Abrechnungsdaten. Diese Daten dienen der Erbringung der vertraglichen Leistung, der Sicherheit und Stabilität der Plattform, der Abrechnung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie der Fehleranalyse und Weiterentwicklung.

39.2 Daten, auf die das Unternehmen zugreifen kann. Das Unternehmen und seine Mitglieder können während der Vertragslaufzeit im Unternehmenskonto einsehen und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format ausgeben:

  • die eigenen Stamm-, Profil- und Abrechnungsdaten einschließlich der Rechnungen,
  • die eigenen Praktikumsstellen einschließlich aller Fragebogenantworten, Anforderungen und Beschreibungen,
  • die bei ihnen eingegangenen Bewerbungen einschließlich der von den Studierenden freigegebenen Profilangaben, der Angabe, welche Arten von Dokumenten hinterlegt sind, und des zu einer Bewerbung ausgewiesenen Passungsbandes sowie, soweit eine Kontaktfreigabe erteilt wurde, der Kontaktdaten; die Dokumente selbst gehören nicht dazu (§ 7.3),
  • die Dokumente, die eine Bewerberin oder ein Bewerber nach § 7.8 zur Übergabe freigegeben hat,
  • den Inhalt der mit einem Studierenden geführten Unterhaltungen sowie die Termindaten.

39.3 Aggregierte Daten. Einen Zugang zu Daten, die aus der Nutzung durch andere Unternehmen aggregiert sind, gewährt Internities nicht. Internities stellt Unternehmen keine Vergleichs-, Markt- oder Benchmarkdaten zur Verfügung und verwendet die Daten des Unternehmens nicht, um im Wettbewerb mit ihm eigene Praktikumsstellen anzubieten.

39.4 Weitergabe an Dritte. Internities gibt Daten aus dem Unternehmenskonto an Dritte nur weiter, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die eingesetzten Dienstleister, der jeweilige Zweck, der Ort der Verarbeitung und die Grundlage einer etwaigen Übermittlung in ein Drittland sind im Empfängerverzeichnis der Datenschutzerklärung namentlich aufgeführt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB sind dies die Anthropic PBC, die Mistral AI SAS, die Google Cloud EMEA Limited, die Stripe Payments Europe Limited und die Stripe, Inc., die Supabase Inc., die Vercel Inc., die Plus Five Five Inc., die Cloudflare Inc., die Upstash Inc., die Ionx Solutions LLP, die Microsoft Ireland Operations Limited und die Functional Software Inc. Maßgeblich und jeweils aktuell ist das Empfängerverzeichnis der Datenschutzerklärung; weicht diese Aufzählung davon ab, so gilt das Empfängerverzeichnis. Eine Weitergabe zu Werbezwecken Dritter findet nicht statt. Das Unternehmen kann einer Weitergabe, die nicht zur Erbringung der vertraglichen Leistung oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist, in Textform an hello@internities.de widersprechen; Internities teilt in diesem Fall mit, welche Funktionen dadurch nicht mehr zur Verfügung stehen.

39.5 Zugang nach Vertragsende. Nach dem Ende des Vertrags stellt Internities dem Unternehmen die in § 39.2 genannten Daten auf Anfrage in Textform an hello@internities.de zur Verfügung. Zeitpunkt und Umfang der Löschung der Daten des Unternehmenskontos richten sich nach der Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Rechnungs- und Buchungsunterlagen werden für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen weiter vorgehalten und dem Unternehmen auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt. Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden nach Maßgabe des § 40.5 gelöscht.

39.6 Rückgabe und Löschung von Bewerbungsunterlagen. Unterlagen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber Internities zum Zweck der Zusammenführung mit einem Unternehmen überlassen hat, gibt Internities nach Abschluss dieser Tätigkeit zurück oder löscht sie, sobald sie hierfür nicht mehr benötigt werden; eine Aufbewahrung darüber hinaus erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder die Unterlagen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Die Rückgabe- und Löschpflichten des § 298 Abs. 2 SGB III bleiben unberührt, insbesondere die Pflicht zur Rückgabe unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit nach § 298 Abs. 2 S. 1 SGB III; sie gelten unabhängig davon, ob für die Tätigkeit ein Entgelt erhoben wird.

§ 40 Datenschutzrechtliche Rollenverteilung und Pflichten des Unternehmens

40.1 Grundsatz der getrennten Verantwortlichkeit. Internities ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Erhebung, Speicherung, Anreicherung und Bereitstellung der Daten der Studierenden auf der Plattform. Das Unternehmen ist Verantwortlicher für die Verarbeitungen, die es ab Kenntnisnahme in seinem eigenen Verantwortungsbereich vornimmt, insbesondere für seine Auswahl-, Dokumentations- und Kommunikationsverarbeitung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch das Unternehmen ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO. Das Unternehmen erfüllt die Betroffenenrechte in seinem Bereich selbst. Internities ist nicht Auftragsverarbeiter des Unternehmens; Internities ist nicht weisungsgebunden, bestimmt die wesentlichen Mittel der Verarbeitung selbst und verfolgt eigene Zwecke.

40.2 Gemeinsame Verantwortlichkeit für zwei Verarbeitungen. Für die folgenden zwei — und nur für diese — Verarbeitungen legen Internities und das Unternehmen die Zwecke und die Mittel gemeinsam fest und sind insoweit gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO:

  • die rechnerische Bewertung, die Kohortenbildung und die Rangfolgeanzeige der Bewerbungen auf Grundlage der vom Unternehmen im Fragebogen festgelegten Anforderungen, der als zwingend gekennzeichneten Anforderungen und der Gewichtung der Achsen (§ 9.2, § 9.3 und § 33.2); Internities bestimmt das Verfahren, die Berechnungsregeln und die Darstellung;
  • den Versand der Absagemitteilung im Namen des Unternehmens (§ 7.7); das Unternehmen trifft die Entscheidung und löst den Versand aus, Internities stellt das Verfahren und den Versandweg.

Die dieser Verarbeitung vorgelagerten und die ihr nachgelagerten Verarbeitungen bleiben getrennt verantwortet.

40.3 Zuweisung der Pflichten (Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO). Für die Verarbeitungen nach § 40.2 gilt:

  • Internities erfüllt die Informationspflichten nach den Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den Studierenden und stellt ihnen das Wesentliche dieser Vereinbarung in der Datenschutzerklärung zur Verfügung (Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO).
  • Internities ist Anlaufstelle für die Ausübung der Betroffenenrechte nach den Art. 15 bis 22 DSGVO. Das Unternehmen unterstützt Internities unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, und stellt die in seinem Bereich erforderlichen Informationen bereit.
  • Die Pflichten nach Art. 32 DSGVO erfüllt jede Partei in ihrem eigenen Bereich.
  • Erlangt eine Partei Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die eine Verarbeitung nach § 40.2 betrifft, so unterrichtet sie die andere Partei innerhalb von 24 Stunden, damit die Frist des Art. 33 Abs. 1 DSGVO gewahrt werden kann. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und die Benachrichtigung der betroffenen Person nach Art. 34 DSGVO nimmt für diese Verarbeitungen Internities vor.
  • Internities nimmt Anträge der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch entgegen, beantwortet sie für den eigenen Bereich und leitet sie unverzüglich an das Unternehmen weiter, soweit sie dessen Bereich betreffen; Internities teilt der betroffenen Person mit, an wen weitergeleitet worden ist.
  • Die technische Durchführung der Kohortenbildung und des Absageversands liegt bei Internities; die inhaltlichen Vorgaben — Anforderungen, zwingende Kriterien, Gewichtungen — und die Auswahlentscheidung liegen beim Unternehmen.
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für diese Verarbeitungen führt Internities federführend durch; das Unternehmen wirkt mit.
  • Das Unternehmen erfüllt die Informationspflichten und die Betroffenenrechte für die Verarbeitungen, die es im Anschluss in seinem eigenen Verantwortungsbereich vornimmt.

40.4 Anlaufstelle und Rechte der betroffenen Personen. Anlaufstelle im Sinne des Art. 26 Abs. 1 S. 3 DSGVO ist Internities, erreichbar unter hello@internities.de. Das Recht der betroffenen Person, ihre Rechte nach der DSGVO gegenüber jedem der Verantwortlichen geltend zu machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO), bleibt hiervon unberührt und wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.

40.5 Zweckbindung, Weitergabeverbot, Löschung. Für die getrennt verantworteten Verarbeitungen des Unternehmens gilt:

  • Das Unternehmen darf die über die Plattform erlangten personenbezogenen Daten von Studierenden ausschließlich zum Zweck der Besetzung derjenigen Praktikumsstelle verarbeiten, auf die sich die Bewerbung bezieht, und zur Anbahnung des Praktikumsverhältnisses.
  • Untersagt sind insbesondere: die Verwendung für Werbung, Newsletter oder sonstige Direktansprache ohne gesonderte Einwilligung der betroffenen Person; die Aufnahme in einen unternehmenseigenen Bewerberpool oder die Verwendung für andere Stellen ohne gesonderte Einwilligung; die Verwendung zur Bewertung, zum Vergleich oder zur Profilbildung außerhalb des Besetzungsverfahrens der jeweiligen Praktikumsstelle; die Verwendung des angezeigten Zahlenwerts der rechnerischen Eignung außerhalb der Plattform, mit Ausnahme der Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Informationspflichten (§ 33.3).
  • Das Unternehmen gibt die über die Plattform erlangten personenbezogenen Daten von Studierenden nicht an Dritte weiter. Zulässig ist die Weitergabe innerhalb des eigenen Unternehmens an Personen, die mit dem Besetzungsverfahren befasst sind, sowie an eigene Auftragsverarbeiter des Unternehmens im Rahmen eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO. Eine Übermittlung in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bedarf einer eigenen Grundlage nach Kapitel V der DSGVO, für die das Unternehmen verantwortlich ist.
  • Das Unternehmen verpflichtet die mit dem Besetzungsverfahren befassten Personen zur Vertraulichkeit und trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Das Unternehmen löscht die über die Plattform erlangten personenbezogenen Daten von Studierenden, sobald sie für das Besetzungsverfahren nicht mehr erforderlich sind, spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss. Eine längere Aufbewahrung ist nur zulässig, soweit sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder die betroffene Person eingewilligt hat. Kommt ein Praktikumsverhältnis zustande, so richtet sich die weitere Aufbewahrung nach den für das Beschäftigungsverhältnis geltenden Vorschriften.
  • Unterlagen, die das Unternehmen über die Plattform von einer Bewerberin oder einem Bewerber erhalten hat, gibt es nach Abschluss des Besetzungsverfahrens zurück oder vernichtet sie; hierauf gerichtete weitergehende Pflichten nach § 298 Abs. 2 SGB III bleiben unberührt.

40.6 Übergabe nach einer Einstellung. Daten und Dokumente, die ein Studierender nach § 7.8 freigegeben hat, darf das Unternehmen ausschließlich für das Onboarding der eingestellten Person verwenden. Ab dem Abruf ist das Unternehmen für diese Daten allein verantwortlich. Widerruft der Studierende seine Einwilligung, so löscht das Unternehmen die übergebenen Daten innerhalb von 14 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

40.7 Innenverhältnis. Im Innenverhältnis trägt jede Partei die Verantwortung für die von ihr gesetzten Festlegungen. Geldbußen nach Art. 83 DSGVO werden je Verantwortlichem verhängt und nicht gesamtschuldnerisch getragen. Das Unternehmen stellt Internities von Ansprüchen frei, die auf einer zweckwidrigen Nutzung der über die Plattform erlangten Daten durch das Unternehmen beruhen. Diese Pflicht besteht nur, soweit das Unternehmen die zweckwidrige Nutzung zu vertreten hat. § 12.6 S. 3 und S. 4 gelten entsprechend. Die gesetzliche Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO bleibt unberührt; der Ausgleich im Innenverhältnis richtet sich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO.

40.8 Nachweis. Internities kann die Einhaltung der Pflichten aus § 40.5 und § 40.6 einmal jährlich nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist überprüfen; das Unternehmen stellt die hierfür erforderlichen Informationen bereit.

40.9 Verstößt das Unternehmen gegen § 40.5 oder § 40.6, so kann Internities nach § 16 und § 24 verfahren.

§ 41 Verordnung über künstliche Intelligenz: Rollen und Betreiberpflichten

41.1 Einstufung und Rollen. Das Eignungssortierungs- und Matching-System von Internities ist ein Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 4 lit. a der Verordnung (EU) 2024/1689 (im Folgenden „KI-VO"); ein Praktikum ist Zugang zu Beschäftigung im Sinne dieser Vorschrift. Internities ist insoweit Anbieter im Sinne des Art. 3 Nr. 3 KI-VO; das nutzende Unternehmen ist Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.

41.2 Zeitliche Geltung der gesetzlichen Pflichten. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und die Pflichten der Anbieter und Betreiber solcher Systeme nach Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 der KI-VO gelten für Systeme, die nach Anhang III der KI-VO als hochriskant gelten, ab dem 2. Dezember 2027 (Art. 113 lit. c KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).

Unberührt bleiben die Pflichten, die schon vorher gelten. Das sind insbesondere die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, die den Betreiber unmittelbar trifft, die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO und das Recht der betroffenen Person auf Erläuterung nach Art. 86 KI-VO. Internities weist darauf hin, dass die Geltung einzelner weiterer Vorschriften der KI-VO für Systeme nach Anhang III derzeit umstritten ist; Internities legt ihre Verpflichtungen im Zweifel zu ihren Lasten aus und richtet sich nach dem frühesten in Betracht kommenden Zeitpunkt.

Internities bereitet die Erfüllung der ab dem 2. Dezember 2027 geltenden Pflichten vor und unterrichtet das Unternehmen rechtzeitig über die dann geltenden Anforderungen.

41.3 Vertragliche Pflichten des Unternehmens ab Vertragsschluss. Unabhängig von § 41.2 verpflichtet sich das Unternehmen bereits mit Vertragsschluss,

  • die rechnerische Bewertung und die Ordnung der Bewerbungen ausschließlich als Hilfsmittel zu verwenden und jede Bewerbung, über die es entscheidet, eigenständig und vollständig zu würdigen,
  • eine Bewerbung nicht allein aufgrund der von der Plattform angezeigten rechnerischen Eignung, des Passungsbandes, der Rangstelle oder der Zuordnung zu einem gesondert bezeichneten Abschnitt abzulehnen,
  • die Aufsicht über die Verwendung des Systems Personen zu übertragen, die dafür fachlich geeignet sind, und diese Personen über die Funktionsweise und die Grenzen des Systems zu unterrichten,
  • die Anforderungen einer Praktikumsstelle und die Kennzeichnung zwingender Anforderungen so festzulegen, dass sie sachlich gerechtfertigt sind und nicht ohne zulässigen Grund an ein Merkmal des § 1 AGG anknüpfen,
  • die Bewerberinnen und Bewerber darüber zu unterrichten, dass sie bei der Bearbeitung ihrer Bewerbung der Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems unterliegen (Art. 26 Abs. 11 KI-VO); die Unterrichtung erfolgt spätestens mit der ersten Nachricht des Unternehmens an die betroffene Person und nennt die Kontaktstelle des Unternehmens für Rückfragen,
  • Internities unverzüglich zu unterrichten, wenn es feststellt, dass die Verwendung des Systems ein Risiko für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Grundrechte von Personen begründet, sowie jede Fehlfunktion und jeden schwerwiegenden Vorfall im Sinne des Art. 3 Nr. 49 KI-VO zu melden, und
  • die von ihm kontrollierten Protokolle zur Nutzung des Systems mindestens sechs Monate aufzubewahren.

41.4 Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Trifft das Unternehmen eine Entscheidung über eine Bewerbung, die der betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, so ist es dafür verantwortlich, dass diese Entscheidung nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht (Art. 22 DSGVO). Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Auswahlentscheidung trägt das Unternehmen.

41.5 Unterrichtung der Bewerber. Das Unternehmen unterrichtet die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 26 Abs. 11 KI-VO darüber, dass sie der Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems unterliegen. Internities stellt dem Unternehmen die hierfür erforderlichen Informationen bereit sowie die Angaben, die das Unternehmen zur Erfüllung eines Erläuterungsverlangens nach Art. 86 KI-VO benötigt; Internities beantwortet ein solches Verlangen auf Ersuchen des Unternehmens auch unmittelbar gegenüber der betroffenen Person. Produktseitig kennzeichnet Internities KI-Interaktionen und KI-Ausgaben nach § 13.2; zur Verteilung der Rollen zwischen Internities und den Anbietern der eingesetzten Sprach- und Erkennungsmodelle gilt § 13.7.

41.6 Gebrauchsanweisung. Internities stellt dem Unternehmen eine Gebrauchsanweisung nach Art. 13 KI-VO in Textform bereit, spätestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Pflichten nach § 41.2 gelten. Sie beschreibt die Zweckbestimmung, die Leistungsmerkmale und Leistungsgrenzen, die Angaben zur Genauigkeit, die bekannten Risiken und die vorgesehenen Maßnahmen der menschlichen Aufsicht. Ab ihrer Bereitstellung verwendet das Unternehmen das Matching entsprechend dieser Gebrauchsanweisung (Art. 26 Abs. 1 KI-VO). Bis dahin gelten für das Unternehmen die in § 41.3 und § 41.4 ausformulierten Pflichten.

§ 42 Interne und externe Angebote; keine Ausschließlichkeit

42.1 Zwei Arten von Angeboten. Auf der Plattform werden zwei Arten von Praktikumsangeboten geführt: Praktikumsstellen von Unternehmen mit Unternehmenskonto und externe Angebote, die Internities selbst aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen hat (§ 8).

42.2 Unterschiedliche Behandlung. Die beiden Arten werden unterschiedlich behandelt, und zwar wie folgt:

  • Für Praktikumsstellen besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Internities und dem Unternehmen; für externe Angebote besteht keines.
  • Sie werden Studierenden in getrennten Listen angezeigt und sind als solche gekennzeichnet.
  • Ihre Reihenfolge wird nach unterschiedlichen Parametern bestimmt (§ 9.2 und § 9.6).
  • Nur Praktikumsstellen können über die Plattform beworben werden und eröffnen die Funktionen Kontaktfreigabe, Nachrichtenkanal, Terminabstimmung, Statusverfolgung und Übergabe; externe Angebote vermitteln keinen Zugang zu Bewerberdaten und keinen Zugang zu Plattformfunktionen.
  • Für externe Angebote wird von keiner Seite ein Entgelt erhoben; für Praktikumsstellen wird nach Ablauf der Einstiegsphase das Entgelt nach § 35 erhoben.

42.3 Keine weitergehende Bevorzugung. Eine über § 42.2 hinausgehende Bevorzugung eigener oder verbundener Angebote gegenüber den Praktikumsstellen der Unternehmen findet nicht statt.

42.4 Keine Ausschließlichkeit. Unternehmen sind nicht gehindert, dieselben Praktikumsangebote über andere Kanäle, zu anderen Bedingungen oder zu anderen Konditionen anzubieten. Internities verlangt weder Ausschließlichkeit noch Preisparität noch eine Meistbegünstigung.

42.5 Zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme. Internities macht veröffentlichte Praktikumsstellen ausschließlich innerhalb der Anwendung app.internities.com sichtbar, und dort nur angemeldeten Studierenden. Eine öffentlich zugängliche Übersicht einzelner Praktikumsstellen besteht nicht; einzelne Praktikumsstellen werden von Suchmaschinen nicht erfasst. Weitere Vertriebskanäle bestehen nicht; insbesondere schaltet Internities keine bezahlte Werbung für einzelne Praktikumsstellen, gibt sie nicht an andere Stellenportale weiter und stellt sie keinem Dritten zur Weiterverbreitung zur Verfügung.

Internities unterhält ein Partnerprogramm, das Internities Ambassador-Programm (§ 1.6). Es betrifft ausschließlich die Gewinnung neuer Unternehmen für die Plattform; einzelne Praktikumsstellen werden über das Programm nicht vermarktet, und die Teilnahme eines Ambassadors hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der angezeigten Angebote (§ 9.7).

Nimmt Internities einen weiteren Vertriebskanal oder ein weiteres Partnerprogramm auf, macht sie Praktikumsstellen öffentlich zugänglich oder lässt sie von Suchmaschinen erfassen, so teilt Internities dies dem Unternehmen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit.

§ 43 Änderung einzelner Bestimmungen gegenüber Unternehmen mit laufendem Abonnement

43.1 Anwendungsbereich. § 43 gilt ausschließlich für die Änderung einzelner Bestimmungen dieser AGB innerhalb eines laufenden Abonnementvertrags mit einem Unternehmen. Für die Einbeziehung eines neuen oder in seiner Substanz neu gefassten Bedingungswerks gilt ausschließlich § 4; die Kollisionsregel des § 4.4 geht vor.

43.2 Anlässe. Internities kann einzelne Bestimmungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn und soweit dies erforderlich ist aufgrund

  • einer Änderung von Gesetzen oder unmittelbar geltendem Unionsrecht,
  • einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder einer bindenden behördlichen Entscheidung, die die betroffene Bestimmung berührt,
  • einer zwingenden Anforderung an die IT- oder Datensicherheit oder
  • des Wegfalls eines für die Leistungserbringung eingesetzten Drittdienstes ohne gleichwertigen Ersatz.

Diese Aufzählung ist abschließend. Eine Änderung aus anderen Gründen erfolgt ausschließlich nach § 4.1.

43.3 Ausgenommene Gegenstände. Nicht nach § 43 geändert werden können Bestimmungen über den geschuldeten Leistungsumfang, über das Entgelt und über die Kündigungsrechte. Eine Änderung nach § 43 darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Unternehmens verschieben.

43.4 Verfahren. Internities teilt die beabsichtigte Änderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung gibt die geänderte Bestimmung im Wortlaut wieder, nennt den Anlass nach § 43.2, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und — hervorgehoben — die Folge des Schweigens nach § 43.5 sowie die Widerspruchsadresse hello@internities.de.

43.5 Widerspruch und Zustimmungsfiktion. Widerspricht das Unternehmen der Änderung nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, so gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht das Unternehmen, so wird die Änderung ihm gegenüber nicht wirksam; es gilt die bisherige Fassung fort.

43.6 Kündigungsrecht. Im Fall einer Mitteilung nach § 43.4 kann das Unternehmen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, und zwar unabhängig davon, ob es der Änderung widersprochen hat. Widerspricht das Unternehmen, so kann auch Internities den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen; § 36.3 S. 2 gilt entsprechend. Das Unternehmen kann in der Kündigungserklärung bestimmen, dass die Kündigung bereits mit Ablauf des fünfzehnten Tages nach Zugang der Mitteilung nach § 43.4 wirksam wird; ein bereits gezahltes Entgelt wird für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.

43.7 Gegenüber Studierenden findet eine Zustimmungsfiktion nicht statt; für sie gilt ausschließlich § 4.

Teil D — Schlussbestimmungen

§ 44 Verbraucherstreitbeilegung

44.1 Internities ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

44.2 Die Möglichkeit, die zuständigen Gerichte anzurufen, bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 45 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung, Rechtsnachfolge

45.1 Ein Unternehmen kann gegen Forderungen von Internities nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht einem Unternehmen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Studierenden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

45.2 Der Nutzer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Internities in Textform auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Satz 1 gilt nicht für Geldforderungen des Nutzers gegen Internities; diese sind frei abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

45.3 Internities kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise fortführt. Internities teilt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Übertragung zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

§ 46 Rechtswahl, Gerichtsstand, Form, salvatorische Klausel

46.1 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Hat der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).

46.2 Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg (§ 38 Abs. 1 ZPO); Internities ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt keine Gerichtsstandsvereinbarung; für sie bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

46.3 Vorrang der Individualabrede; Form. Individuelle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich getroffen worden sind, gehen diesen AGB in jedem Fall vor (§ 305b BGB); das gilt unabhängig von ihrer Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Erklärungen des Nutzers gegenüber Internities bedürfen höchstens der Textform, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift eine strengere Form vorschreibt; ein darüber hinausgehendes vertragliches Formerfordernis wird nicht vereinbart.

46.4 Salvatorische Klausel. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine Bestimmung, die sich als unwirksam erweist, wird nicht auf den gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt.

§ 47 Sprachfassungen, Vertrags- und Kommunikationssprache

47.1 Diese AGB werden in einer deutschen und in einer englischen Fassung bereitgestellt. Beide Fassungen tragen dasselbe Datum des Inkrafttretens, werden gleichzeitig veröffentlicht und sind inhaltsgleich; Internities pflegt sie gemeinsam und ändert sie nur gemeinsam.

47.2 Vertragssprache ist die Sprache, in der die Plattform dem Nutzer bei der Registrierung dargestellt wurde und in der er diese AGB angenommen hat. Für einen Nutzer, der den Vertrag in deutscher Sprache geschlossen hat, ist die deutsche Fassung maßgeblich; für einen Nutzer, der den Vertrag in englischer Sprache geschlossen hat, ist die englische Fassung maßgeblich, soweit § 47.3 nichts anderes bestimmt.

47.3 Ist der Nutzer Unternehmer, so ist bei einer inhaltlichen Abweichung zwischen den Fassungen die deutsche Fassung maßgeblich; § 47.2 S. 2 tritt insoweit zurück. Gegenüber Verbrauchern gilt § 47.2 uneingeschränkt.

47.4 Die Kommunikation mit Internities ist in deutscher und in englischer Sprache möglich.

§ 48 Inkrafttreten, Ablösung der Vorfassung, Fassungsablage

48.1 Diese Fassung tritt am 01.09.2026 in Kraft. Sie löst die Fassung „9. Juli 2026" und alle früheren Fassungen ab; jene Fassungen wurden von der Internities UG (haftungsbeschränkt) veröffentlicht, die seit dem 25.08.2026 als Internities GmbH firmiert (§ 1.2). Der Rechtsträger ist unverändert; die unter den früheren Fassungen geschlossenen Verträge bestehen fort und bedürfen aus Anlass der Umfirmierung keiner erneuten Zustimmung.

48.2 Für Verträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden, gilt ausschließlich diese Fassung.

48.3 Nutzern, deren Vertrag vor dem Inkrafttreten geschlossen wurde, legt Internities diese Fassung nach § 4.1 zur Annahme vor und weist dabei auf die wesentlichen Unterschiede hin. Bis zur Annahme gilt für diese Verträge die von ihnen zuletzt angenommene Fassung fort (§ 4.3). Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB und keine Vertragsbedingung; sie unterrichtet über die tatsächlich stattfindende Verarbeitung. Sie gilt deshalb stets in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung, auch gegenüber Nutzern, für die nach Satz 2 noch eine frühere Fassung dieser AGB fortgilt.

48.4 Internities hinterlegt jede Fassung dieser AGB mit dem Datum ihres Inkrafttretens und hält sie zum Abruf bereit. Jeder Nutzer kann die von ihm angenommene Fassung jederzeit abrufen (§ 3.2).

48.5 Die Bestimmungen dieser AGB gelten unbedingt. Ein Vorbehalt, nach dem einzelne Bestimmungen erst mit der Bereitstellung einer technischen Funktion in Kraft treten, besteht nicht.