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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 9. Juli 2026

Präambel — Struktur und Lesart

Diese AGB gelten für beide Nutzergruppen in einem einheitlichen Text; welche Bestimmung für welche Gruppe gilt, ist jeweils ausdrücklich gekennzeichnet ([Alle], [Studierende], [Unternehmen]). Das ist zulässig (§ 305 Abs. 2 BGB steht dem nicht entgegen), verlangt aber die saubere Kennzeichnung, die dieser Entwurf durchgängig vornimmt (Rollencheck nach § 310 Abs. 1 vs. Abs. 3 BGB). Der entgeltliche Teil (Teil C — Besondere Bedingungen für Unternehmen, §§ 16–21) bildet das seit dem 05.07.2026 live betriebene Abo-Geschäft ab; er ist der Kern der Novelle.

  • Teil A — Allgemeiner Teil (§§ 1–15): gilt für alle Nutzer.
  • Teil C — Besondere Bedingungen für Unternehmen (§§ 16–21a): Abonnements, Zahlung, KI-VO-Betreiberpflichten.
  • Teil B — Besondere Bedingungen für Studierende (Verbraucher) (§§ 22–24): Widerruf, Verbraucherbesonderheiten.
  • Teil D — Schlussbestimmungen (§§ 25–27): Streitbeilegung, Rechtswahl/Gerichtsstand, Sprachfassung.

Teil A — Allgemeiner Teil

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand [Alle]

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform „Internities“ (Website internities.com und Produkt-App app.internities.com, zusammen die „Plattform“) zur Vermittlung und zum Matching von Praktika zwischen Studierenden und Unternehmen.

1.2 Anbieterin und Vertragspartnerin der Nutzer ist die Internities UG (haftungsbeschränkt), Hansastraße 42, 20144 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189434, vertreten durch Gwendolin Lüders, Alexander Krink und Boris Albert, E-Mail: hello@internities.de („Internities“).

1.3 Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) — insbesondere Studierende — als auch an Unternehmer (§ 14 BGB) — insbesondere Unternehmen. Für Studierende gilt zusätzlich Teil B, für Unternehmen zusätzlich Teil C. Bei Widerspruch zwischen dem Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil geht der Besondere Teil vor.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Internities ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Internities in Kenntnis abweichender Bedingungen eine Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.5 Das Ambassador-Programm (Kunden-werben-Kunden) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für die Teilnahme gelten ausschließlich die gesonderten, von der mandatierten Kanzlei freigegebenen Teilnahmebedingungen für das Internities Ambassador-Programm in ihrer jeweils angenommenen Fassung (derzeit v1.0, gültig ab 01.07.2026). Diese AGB regeln nur das allgemeine Nutzungsverhältnis; im Verhältnis zum Ambassador-Programm gehen dessen Teilnahmebedingungen für die dort geregelten Gegenstände vor.

§ 2 Einbeziehung, Vertragsschluss, Textform [Alle]

2.1 Diese AGB werden dem Nutzer vor Abschluss des Nutzungsvertrags in zumutbarer Weise zugänglich gemacht; ihre Kenntnisnahme ist möglich und ihre Speicherung in wiedergabefähiger Form zulässig (§ 305 Abs. 2 BGB). Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem der Nutzer die AGB und die Datenschutzerklärung im Registrierungsvorgang durch aktives, nicht vorbelegtes Anklicken der dafür vorgesehenen Pflicht-Kontrollkästchen annimmt und die Registrierung abschließt.

2.2 Internities speichert die jeweils angenommene Fassung versioniert zu Nachweiszwecken (§ 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO analog für Vertragsannahmen). Der Nutzer kann eine Kopie der von ihm angenommenen Fassung jederzeit unter hello@internities.de anfordern.

2.3 „Textform“ im Sinne dieser AGB ist die Textform nach § 126b BGB; die E-Mail an oder von hello@internities.de genügt ihr.

2.4 Bei elektronischem Vertragsschluss über einen entgeltlichen Vertrag (Teil C) erfüllt Internities die Pflichten des § 312i Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246c EGBGB, insbesondere die unverzügliche elektronische Bestätigung des Zugangs der Bestellung und die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und wiederzugeben.

§ 3 Neueinbeziehung gegenüber Bestandskunden [Alle]

3.1 Diese Fassung löst die vorangehende Fassung „28.03.2025“ ab. Sie wird gegenüber bestehenden Nutzern nur wirksam, wenn der Nutzer sie aktiv erneut annimmt (nicht vorbelegtes Kontrollkästchen wie bei der Erstannahme, § 2.1). Schweigen oder die bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung; eine Zustimmungsfiktion findet nicht statt.

3.2 Nimmt ein Bestandskunde die neue Fassung nicht an, gilt für ihn die zuletzt von ihm angenommene Fassung fort, bis diese wirksam beendet oder geändert wird; auf entgeltliche Bestandsverträge (Teil C) ist zusätzlich § 21 (Änderung dieser AGB) anzuwenden.

§ 4 Registrierung, Konto, Zugangsvoraussetzungen [Alle]

4.1 Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Registrierung ist nur zulässig, wenn der Nutzer (a) das 18. Lebensjahr vollendet hat oder (b) im Fall von Unternehmenskonten rechtswirksam für das Unternehmen handeln darf. Für die Teilnahme am Ambassador-Programm gilt das dort geregelte Mindestalter von 18 Jahren gesondert.

4.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Mit der Registrierung sichert der Nutzer zu, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat; ein Angebot an Minderjährige erfolgt nicht.

4.3 Der Nutzer macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Nutzer haftet für Aktivitäten über sein Konto, soweit er die Nutzung zu vertreten hat.

4.4 Die Sperrung von Konten richtet sich ausschließlich nach § 12 (Sperrung, Entfernung, Verfahren); die außerordentliche Kündigung nach § 15.

§ 5 Leistungsbeschreibung, Rolle von Internities [Alle]

5.1 Internities stellt eine digitale Plattform bereit, auf der (a) Studierende Profile anlegen, Praktika finden und sich bewerben, und (b) Unternehmen Praktika ausschreiben, Rollenanforderungen über strukturierte Fragebögen definieren und Kandidaten sichten und kontaktieren können. Der konkrete Leistungs- und Pflichtenumfang je Modul ergibt sich aus § 6.

5.2 Internities ist nicht Arbeitgeber, nicht Arbeitsvermittler im Sinne einer erfolgsabhängigen Personalvermittlung und nicht Partei des Praktikumsvertrags. Praktikumsverträge kommen ausschließlich zwischen Studierenden und Unternehmen zustande.

5.3 Internities schuldet keinen bestimmten Erfolg (z. B. Einladung, Vertragsschluss, Zusage oder eine bestimmte Anzahl an Matches) und garantiert nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von Matching-Ergebnissen, Empfehlungen oder KI-generierten Ausgaben. Diese Bestimmung beschreibt den geschuldeten Leistungsinhalt und unterliegt insoweit nicht der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB); sie schränkt gesetzliche Rechte des Nutzers nicht ein.

§ 6 Module, Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten im Einzelnen [Alle]

6.1 Profil und Dokumente [Studierende]. Studierende können Profildaten und Dokumente (insbesondere Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Transkripte, Anschreiben; PDF/JPEG/PNG, bis 10 MB) hochladen. Für die Abgabe einer Bewerbung sind verpflichtend ein abgeschlossener Internitest sowie ein Lebenslauf und ein Transkript erforderlich („Bewerbungsvoraussetzungen“); fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Bewerbung technisch nicht möglich. Als Transkript genügt für die Bewerbungsvoraussetzung ein Hochschul- oder ein Schulzeugnis; ein reines Schulzeugnis erfüllt die Voraussetzung, wird dem Unternehmen jedoch gesondert gekennzeichnet (Hinweis „kein Hochschul-Transkript“), damit es dies in seine Auswahl einbeziehen kann.

6.2 Internitest [Studierende]. Der Internitest ist ein psychometrischer Test, dessen Ergebnis deterministisch berechnet wird und als Matching-Grundlage sowie als Bewerbungsvoraussetzung (§ 6.1) dient. Die Testdurchführung ist freiwillig; ohne abgeschlossenen Internitest ist jedoch keine Bewerbung möglich.

6.3 Connections und Kontaktfreigabe [Alle]. Ein direkter Kommunikationskanal (Chat) wird erst nach einer beidseitig bestätigten Kontaktfreigabe („Connection“) eröffnet. Die Kontaktfreigabe beruht auf einer ausdrücklichen, granularen Einwilligung des Studierenden; mit ihr wird die Konto-E-Mail des Studierenden den Mitgliedern des anfragenden Unternehmens offengelegt. Der Studierende kann eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Internities stellt hierfür einen ebenso einfachen Weg bereit wie für die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 S. 1, S. 4 DSGVO).

6.4 Sicherer Chat [Alle]. Innerhalb einer bestehenden Connection können Nachrichten und Dateianhänge ausgetauscht werden. Anhänge werden vor der Zustellung auf Schadsoftware geprüft. Nutzer verhalten sich im Chat sachlich und rechtstreu; § 8 (verbotene Inhalte) gilt entsprechend. Nach dem endgültigen Ende einer Connection (Ablehnung oder Rücknahme) werden die Konversation und ihre Anhänge nach 180 Tagen gelöscht; Missbrauchsmeldungen können zu Beweiszwecken länger aufbewahrt werden.

6.5 Interview-Terminplanung [Alle]. Unternehmen und Studierende können über die Plattform Interviewtermine abstimmen. Etwaige Videokonferenz-Links werden vom Unternehmen eingestellt; Internities betreibt keinen eigenen Videodienst und ist für Fremd-Links nicht verantwortlich (§ 11.3).

6.6 Verfügbarkeit der Module. Die Module können sich weiterentwickeln; für ihre Änderung und Einstellung gilt § 7.

§ 7 Änderung, Weiterentwicklung und Einstellung von Funktionen [Alle]

7.1 Internities ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungsmerkmale und Module (§§ 5, 6) sowie die eingesetzten KI-Funktionen und die ihnen zugrundeliegenden Dienstleister anzupassen, weiterzuentwickeln oder einzustellen, soweit dies erforderlich ist aufgrund

  • (a) einer Änderung der gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben,
  • (b) zwingender Anforderungen an die IT- oder Datensicherheit,
  • (c) der Weiterentwicklung oder Ablösung der zugrundeliegenden Software oder eingesetzter Drittdienste, oder
  • (d) einer Änderung, die dem Nutzer ausschließlich vorteilhaft ist oder ihn nur unerheblich beeinträchtigt,

und soweit die Änderung dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Internities zumutbar ist. Der geschuldete vertragstypische Kernnutzen der Plattform bleibt gewahrt.

7.2 Über eine Änderung nach § 7.1, die den vertragstypischen Leistungsumfang nicht nur unerheblich betrifft, informiert Internities den Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform.

7.3 Verändert eine Änderung nach § 7.1 den vertragstypischen Leistungsumfang erheblich zum Nachteil des Nutzers, kann der Nutzer den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht weist Internities in der Mitteilung nach § 7.2 hin.

7.4 [Studierende] Für die Bereitstellung digitaler Produkte gegen Bereitstellung personenbezogener Daten (§ 23) gilt § 327r BGB: Änderungen, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinausgehen, sind nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, ohne zusätzliche Kosten für den Studierenden und nach vorheriger Information zulässig; die Rechte des Studierenden aus § 327r Abs. 3, Abs. 4 BGB (u. a. Vertragsbeendigung bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung) bleiben unberührt.

7.5 Eine stillschweigende Zustimmungsfiktion zu Änderungen findet nicht statt (§ 308 Nr. 5 BGB). Die Änderung dieser AGB selbst richtet sich nach § 21.

§ 8 Pflichten der Nutzer, verbotene Inhalte und Nutzung [Alle]

8.1 Nutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB nutzen. Untersagt sind insbesondere:

  • (a) rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, pornografische oder sonst unzulässige Inhalte;
  • (b) Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte);
  • (c) die Erstellung von Konten unter falscher Identität oder die Vortäuschung von Identität, Berechtigung, Qualifikation oder institutioneller Zugehörigkeit;
  • (d) das Einreichen falscher, irreführender, manipulierter oder gefälschter Dokumente, insbesondere gefälschter Immatrikulationsbescheinigungen, Zeugnisse oder sonstiger Qualifikationsnachweise;
  • (e) automatisiertes Auslesen (Scraping), Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder die Umgehung von Sicherheits- oder Zugangskontrollmechanismen;
  • (f) jeder Versuch, die Matching-, Verifizierungs- oder Empfehlungssysteme zu manipulieren, zu stören oder rückzuentwickeln;
  • (g) Spam, Massenanfragen ohne Bezug oder jede Nutzung, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt.

8.2 Die Rechtsfolgen eines Verstoßes richten sich nach § 12 (Sperrung/Entfernung mit Verfahren) und § 15 (außerordentliche Kündigung).

§ 9 Nutzerinhalte, Rechteeinräumung [Alle]

9.1 Nutzer können Inhalte einstellen (z. B. Profiltexte, Skills, Dokumente, Links, Praktikumsanzeigen). Sie sind allein dafür verantwortlich, dass sie hierzu berechtigt sind und dass ihre Angaben zutreffen.

9.2 Der Nutzer räumt Internities für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, weltweit gültiges, unentgeltliches und auf mit Internities verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie auf Rechtsnachfolger übertragbares Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und anzuzeigen, soweit dies zur Bereitstellung der Plattform, des Matchings, der Sicherheit und Moderation sowie der Darstellung gegenüber anderen Nutzern erforderlich ist. Die Rechteeinräumung ist zweck- und laufzeitgebunden; eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

9.3 Internities ist berechtigt, Inhalte zu prüfen, zu moderieren, zu sperren oder zu entfernen, soweit dies erforderlich ist; das Verfahren richtet sich nach § 12 und § 13.

§ 10 KI-gestützte Funktionen; automatisierte Entscheidungen [Alle]

10.1 Internities setzt algorithmische und KI-gestützte Funktionen ein, insbesondere: (a) KI-gestützte Erstellung und Aktualisierung von Kompetenzradaren aus Unternehmens-Fragebogenantworten; (b) KI-gestützte Rollenübersichten; (c) KI-gestützte Klassifikation und Extraktion strukturierter Daten aus hochgeladenen Nutzerdokumenten; (d) KI-gestützte Auswertung von Kandidatenprofilen gegen Rollenanforderungen als Beitrag zum Matching. Diese Funktionen sind assistiv und indikativ; sie stellen keine verbindlichen Bewertungen oder Garantien dar.

10.2 Die eingesetzten Drittanbieter-KI-Dienste sind derzeit Anthropic (Textanalyse und -generierung) und Google Cloud Document AI (optische Zeichenerkennung). Internities stellt Nutzerinhalte den KI-Drittanbietern nicht zum Zweck des Trainings ihrer KI-Modelle zur Verfügung. Einzelheiten der Datenverarbeitung, der Empfänger und der Drittlandtransfers regelt die Datenschutzerklärung.

10.3 Automatisierte Einzelentscheidung — Immatrikulationsprüfung [Studierende]. Die Prüfung, ob ein Nutzer immatrikulierter Studierender ist, erfolgt vollautomatisiert: Ein KI-Modell wertet den hochgeladenen Immatrikulationsnachweis aus und vergibt einen Konfidenzwert; erreicht dieser einen definierten Schwellenwert (Standardwert 70), wird der Plattformzugang automatisch gewährt, andernfalls automatisch verweigert. Dies ist eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die den Studierenden erheblich betrifft; Internities stützt sie auf Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO (Erforderlichkeit für den Abschluss des Nutzungsvertrags).

10.4 Nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO hat der Studierende das Recht, (a) das Eingreifen einer natürlichen Person zu verlangen (Kontakt: hello@internities.de; ein Teammitglied prüft den Fall manuell), (b) seinen eigenen Standpunkt darzulegen und (c) die Entscheidung anzufechten. Internities bemüht sich, solche Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten. Diese Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

10.5 Das Matching und die Empfehlungen im Übrigen erfolgen nicht als ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung; die Auswahlentscheidung im Bewerbungsverfahren trifft stets das Unternehmen.

§ 11 Verfügbarkeit; Haftung [Alle]

11.1 Internities bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und Störungen (auch bei Drittanbietern) können zu Ausfällen führen. Für entgeltliche Leistungen gilt ergänzend § 19.

11.2 Internities haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Internities nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Unbeschadet der Ziffern 11.1 und 11.2 haftet Internities nicht für Inhalte oder Handlungen von Nutzern, für Praktikumsangebote, Vertragsverhandlungen, Absagen, Zusagen, Vergütungen oder Rechtsverstöße von Unternehmen oder Studierenden. Diese Freistellung erfasst nicht ein eigenes Auswahl- oder Systemverschulden von Internities; für ein solches gilt die Haftungskaskade nach den Ziffern 11.2.

11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Sperrung, Entfernung von Inhalten, Verfahren [Alle]

12.1 Internities kann ein Konto sperren oder Inhalte entfernen, wenn ein hinreichender Grund vorliegt, insbesondere bei einem begründeten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen § 8, bei Rechtsverletzungen oder auf eine berechtigte Meldung nach § 13.

12.2 Vor einer Sperrung oder Entfernung informiert Internities den betroffenen Nutzer über die beabsichtigte Maßnahme und ihre wesentlichen Gründe und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme (Gegenvorstellung). In Fällen, in denen eine vorherige Information den Zweck der Maßnahme vereiteln würde oder eine erhebliche Gefahr für die Plattform, andere Nutzer oder Dritte besteht (Eilfall), kann Internities die Maßnahme zunächst vorläufig anordnen und die Information mit Begründung unverzüglich nachholen.

12.3 Internities teilt dem betroffenen Nutzer die Entscheidung und ihre Gründe mit (Begründung im Sinne des Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065 — DSA, soweit anwendbar) und weist auf die Möglichkeit hin, die Entscheidung durch Gegenvorstellung überprüfen zu lassen. Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, hebt Internities sie auf und stellt den Zugang bzw. die Inhalte, soweit möglich, wieder her.

12.4 Die Interessen des betroffenen Nutzers (insbesondere der Verlust von Bewerbungen und Kontakten) sind bei jeder Maßnahme angemessen zu berücksichtigen; die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

12.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 15) bleibt unberührt.

§ 13 Meldung rechtswidriger Inhalte, Moderation (Notice & Action), Kontaktstellen [Alle]

13.1 Internities stellt ein Verfahren zur Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte bereit (Art. 16 DSA). Meldungen können an hello@internities.de gerichtet werden und sollen enthalten: (a) eine hinreichend genaue Angabe des Inhalts (URL, Screenshot oder konkrete Beschreibung), (b) eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, und (c) auf Wunsch die Kontaktdaten des Meldenden.

13.2 Internities prüft eingegangene Meldungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (Sperrung, Entfernung oder keine Maßnahme). Ergreift Internities eine Maßnahme gegen einen Inhalt oder ein Konto, gilt für die Begründung und das Überprüfungsverfahren § 12.2 bis 12.4 (Art. 17 DSA).

13.3 Zentrale Kontaktstelle (Art. 11, 12 DSA). Zentrale Kontaktstelle für Behörden und für Nutzer ist hello@internities.de; die Kommunikation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

13.4 Hinweis zur Größenausnahme. Internities erfüllt derzeit die Voraussetzungen der Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen nach Art. 19 Abs. 1 DSA (i. V. m. den Schwellenwerten der Empfehlung 2003/361/EG: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz/-bilanzsumme); die Zusatzpflichten für Online-Plattformen nach Art. 20–28 DSA finden daher derzeit keine Anwendung. Internities überprüft den Status fortlaufend; entfällt die Voraussetzung, gelten die Art. 20–28 DSA nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 2 DSA. Die Pflichten aus Art. 11, 12, 16 und 17 DSA werden unabhängig davon erfüllt.

§ 14 Vertragslaufzeit und Beendigung des unentgeltlichen Vertrags [Alle]

14.1 Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Kontos oder durch Kündigung in Textform beendet werden.

14.2 Die Beendigung eines entgeltlichen Vertrags (Teil C) richtet sich ausschließlich nach den §§ 18 und 20.

14.3 Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Nutzers auf Zugang und Nutzung der Plattform. Zeitpunkt und Umfang der Löschung von Konto und Inhalten richten sich nach der Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

14.4 [Unternehmen] Self-Service-Kündigung. Internities stellt Unternehmen für die ordentliche Kündigung entgeltlicher Verträge (§ 18) einen einfachen, elektronischen Selbstbedienungsweg im Konto bereit.

14.5 [Studierende] Kündigungsschaltfläche. Sobald über die Plattform entgeltliche Verbraucherverträge in Form von Dauerschuldverhältnissen abgeschlossen werden können, stellt Internities die nach § 312k Abs. 2 BGB vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche und Bestätigungsseite bereit.

§ 15 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund [Alle]

15.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Internities liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Betrug, bei der Einreichung gefälschter Dokumente, bei Identitätsvortäuschung oder bei sonstigem Verhalten vor, das eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Internities unzumutbar macht.

15.2 In weniger schwerwiegenden Fällen wird Internities vor einer außerordentlichen Kündigung in der Regel eine Abmahnung aussprechen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, sofern die Schwere des Verstoßes dies nicht unzumutbar macht (§ 314 Abs. 2 BGB). Das Sperr- und Anhörungsverfahren nach § 12 bleibt unberührt.

Teil C — Besondere Bedingungen für Unternehmen (Abonnements)

§ 16 Anwendungsbereich, Tarife, Slot-Logik [Unternehmen]

16.1 Dieser Teil C gilt für die entgeltliche Nutzung der Plattform durch Unternehmen (Unternehmer, § 14 BGB). Er ergänzt Teil A; bei Widerspruch geht Teil C vor.

16.2 Internities bietet zwölf Self-Service-Abonnementtarife an. Der Tarif bestimmt sich nach der Zahl der gleichzeitig aktiven Rollen-Slots (1 bis 12): Das Unternehmen wählt, wie viele Rollen es gleichzeitig aktiv halten möchte; die Plattform ordnet diese Zahl genau einem Tarif zu. Das Schließen, Archivieren oder Löschen einer Rolle gibt deren Slot wieder frei. Ein Bedarf von mehr als zwölf gleichzeitig aktiven Slots ist ein individuelles Angebot außerhalb der Self-Service-Tarife.

16.3 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarife und Preise werden dem Unternehmen im Checkout und im Angebot transparent angezeigt. Die derzeitige Tarifstruktur reicht von 119 EUR (ein Slot) bis 999 EUR (zwölf Slots) netto pro Monat.

§ 17 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Zahlungsdienstleister [Unternehmen]

17.1 Nettopreise. Alle Tarifpreise sind Nettopreise in Euro pro Monat und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer („zzgl. MwSt.“). Die Umsatzsteuer (derzeit 19 % in Deutschland) wird im Checkout gesondert ausgewiesen und hinzugerechnet.

17.2 Fälligkeit und Abrechnung. Das Entgelt wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und über den Zahlungsdienstleister nach § 17.4 eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

17.3 Zahlungsverzug. Gerät das Unternehmen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB). Internities kann bei erheblichem Zahlungsverzug den Zugang zu den entgeltlichen Funktionen nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist vorübergehend beschränken; das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 15) bleibt unberührt.

17.4 Zahlungsdienstleister und Rechnungsstellung. Zahlungsdienstleister ist die Stripe-Unternehmensgruppe. Der Checkout, die Umsatzsteuerermittlung und die Abrechnung werden über Stripe abgewickelt; Zahlungs- und Rechnungsdaten (u. a. Rechnungsadresse, USt-IdNr., Zahlungsmittel) werden unmittelbar bei Stripe erhoben. Die konkrete Stripe-Vertragsentität, der Rechnungssteller und die Angaben zum Drittlandtransfer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 18 Laufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung [Unternehmen]

18.1 Der Abonnementvertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängert sich, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird, jeweils um einen weiteren Monat.

18.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats ordentlich gekündigt werden.

18.3 Die Kündigung durch das Unternehmen erfolgt über den Self-Service-Weg nach § 14.4 oder in Textform an hello@internities.de.

18.4 Bis zur Bereitstellung des Self-Service-Wegs (§ 14.4) genügt die Kündigung in Textform an hello@internities.de; Internities bestätigt ihren Zugang unverzüglich in Textform.

§ 19 Upgrade, Downgrade, Slot-Änderungen [Unternehmen]

19.1 Das Unternehmen kann seinen Tarif im Konto jederzeit auf einen höheren Tarif heraufsetzen (Upgrade); die Preisdifferenz wird zeitanteilig berechnet (Proration).

19.2 Eine Herabsetzung des Tarifs (Downgrade) sowie sonstige Vertragsänderungen sind derzeit nicht im Self-Service möglich und erfolgen auf Anfrage (Kontakt über das Konto oder hello@internities.de). Zu einem Downgrade führt außerdem die ordentliche Kündigung mit anschließendem Neuabschluss eines niedrigeren Tarifs.

§ 20 Preisanpassung [Unternehmen]

20.1 Internities ist berechtigt, die Entgelte für laufende Abonnements entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland anzupassen. Sinkt der Index, ist Internities zur entsprechenden Senkung des Entgelts verpflichtet (Symmetriegebot).

20.2 Anpassungen teilt Internities dem Unternehmen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung erläutert die Berechnung.

20.3 Übersteigt eine Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, kann das Unternehmen den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, längstens jedoch bis zum Wirksamwerden der Anpassung, außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht weist Internities in der Mitteilung hin.

§ 21 Änderung dieser AGB [Unternehmen; für Studierende siehe § 3]

21.1 Für die Änderung dieser AGB gegenüber Unternehmen mit laufendem Abonnement gilt: Internities kann die AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund im Sinne des § 7.1 besteht und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Unternehmens verschiebt. Über die Änderung informiert Internities mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform.

21.2 Widerspricht das Unternehmen der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform (§ 21.1), gilt die Änderung als angenommen; hierauf und auf die Bedeutung des Schweigens weist Internities in der Mitteilung gesondert hin. Die sechswöchige Widerspruchsfrist läuft mit der sechswöchigen Vorabinformationsfrist nach § 21.1 gleich (einheitliche Frist ab Zugang derselben Mitteilung), sodass der Widerspruch bis zum Wirksamwerden der Änderung möglich bleibt. Widerspricht das Unternehmen, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.

21.3 Änderungen, die den Kern der Hauptleistungspflicht (geschuldete Leistung und Preis) betreffen, erfolgen nicht im Wege des § 21, sondern nur durch aktive Zustimmung nach § 3 (bzw. durch § 20 für die Preisanpassung).

§ 21a KI-VO-Betreiberpflichten der Unternehmen [Unternehmen]

21a.1 Das Matching-System von Internities ist als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Anhangs III Nr. 4 lit. a der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) einzustufen (Auswahl natürlicher Personen im Beschäftigungskontext; Praktika als Zugang zu Beschäftigung). Internities ist insoweit Anbieter, das nutzende Unternehmen ist Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO.

21a.2 Das Unternehmen verpflichtet sich als Betreiber, das KI-gestützte Matching ausschließlich entsprechend der von Internities bereitgestellten Gebrauchsanweisung zu verwenden (Art. 26 Abs. 1 KI-VO), eine wirksame menschliche Aufsicht durch hierfür kompetentes, geschultes Personal sicherzustellen (Art. 26 Abs. 2 KI-VO) und die Auswahlentscheidung nicht allein auf die KI-gestützte Bewertung zu stützen.

21a.3 Soweit das Unternehmen betroffene Bewerber über den Einsatz des Hochrisiko-KI-Systems zu unterrichten hat (Art. 26 Abs. 7 KI-VO analog zum Beschäftigtenkontext), stellt Internities die hierfür erforderlichen Informationen bereit; produktseitig kennzeichnet Internities KI-Interaktionen und KI-Ausgaben nach Art. 50 KI-VO.

21a.4 Die Pflichten dieses § 21a gelten, soweit und sobald die Hochrisiko-Pflichten der KI-VO anwendbar sind (Anhang-III-Pflichten ab 02.08.2026, Art. 113 KI-VO).

Teil B — Besondere Bedingungen für Studierende (Verbraucher)

§ 22 Verbraucherstellung, Datenschutz [Studierende]

22.1 Studierende nutzen die Plattform als Verbraucher (§ 13 BGB). Für sie gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften; die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB und die Verbraucherbesonderheiten des § 310 Abs. 3 BGB sind zu beachten.

22.2 Es gilt die Datenschutzerklärung von Internities in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website. Sie ist Bestandteil der Nutzungshinweise, jedoch kein Vertragsbestandteil im engeren Sinne.

§ 23 Datenfinanzierter Vertrag; Anwendung der §§ 312 ff. BGB [Studierende]

23.1 Die Basisnutzung der Plattform ist für Studierende unentgeltlich im Sinne einer Geldzahlung. Der Studierende stellt Internities jedoch personenbezogene Daten (insbesondere Profil-, Test- und Dokumentdaten) bereit, die über das zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten Erforderliche hinausgehen können.

23.2 Soweit ein solcher datenfinanzierter Vertrag über digitale Produkte vorliegt, finden die Vorschriften der §§ 312 ff. BGB und der §§ 327 ff. BGB Anwendung (§ 312 Abs. 1a S. 1 BGB); dem Studierenden steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 24 zu.

§ 24 Widerrufsbelehrung [Studierende]

24.0 Anwendbare Fassung der Widerrufsfolgen. Der Widerruf hat je nach Vertragstyp unterschiedliche Folgen. Maßgeblich ist:

  • [Datenfinanzierter Studierenden-Vertrag] — für die derzeit angebotene, im Sinne einer Geldzahlung unentgeltliche Basisnutzung (§ 23.1) gilt die Belehrung „Folgen des Widerrufs — datenfinanzierter Vertrag“ (§ 24 Buchst. A). Eine Rückzahlungspflicht besteht mangels Geldzahlung nicht; die Folgen betreffen die Beendigung der weiteren Datennutzung.
  • [Künftige entgeltliche B2C-Produkte] — sobald Internities Studierenden entgeltliche (gegen Geldzahlung angebotene) digitale Produkte bereitstellt, gilt für diese die Belehrung „Folgen des Widerrufs — entgeltlicher Vertrag“ (§ 24 Buchst. B). Diese Fassung ist bis zur Einführung eines solchen Produkts mit demselben Umsetzungsvorbehalt gekennzeichnet wie § 14.5 und wird gegenüber Studierenden erst mit dessen Livegang wirksam einbezogen.

Welche der beiden Fassungen für den konkret abgeschlossenen Vertrag gilt, wird dem Studierenden im jeweiligen Abschlussvorgang eindeutig angezeigt (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Internities UG (haftungsbeschränkt), Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail: hello@internities.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs — Buchstabe A: datenfinanzierter Vertrag [Studierende, derzeit einschlägig]

Da Sie für die Basisnutzung kein Entgelt in Geld zahlen (§ 23.1), sondern personenbezogene Daten bereitstellen, erhalten Sie im Fall des Widerrufs keine Geldrückzahlung; eine solche Zahlung ist nicht angefallen.

Widerrufen Sie diesen Vertrag, so stellen wir die weitere Nutzung der von Ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bereitgestellten personenbezogenen Daten ein, soweit uns deren Nutzung nicht aus einem anderen Rechtsgrund weiterhin gestattet ist (§ 327q BGB; Art. 6, Art. 17 DSGVO). Andere als personenbezogene Inhalte, die Sie bei der Nutzung erstellt oder bereitgestellt haben, dürfen wir nach dem Widerruf nicht weiter nutzen, außer in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen; auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen diese Inhalte unentgeltlich und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (§ 327p Abs. 2, Abs. 3 BGB entsprechend). Ihre Rechte als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere auf Löschung (Art. 17 DSGVO), bleiben unberührt und werden durch diese Belehrung nicht eingeschränkt.

Folgen des Widerrufs — Buchstabe B: entgeltlicher Vertrag [Studierende, künftige entgeltliche B2C-Produkte; Umsetzungsvorbehalt § 14.5]

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, oder über die Erbringung digitaler Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie (1) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und (2) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).

Muster-Widerrufsformular

  • (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
  • An: Internities UG (haftungsbeschränkt), Hansastraße 42, 20144 Hamburg, E-Mail: hello@internities.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
  • — Bestellt am (*)/erhalten am (*): …
  • — Name des/der Verbraucher(s): …
  • — Anschrift des/der Verbraucher(s): …
  • — Datum: …
  • — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
  • (*) Unzutreffendes streichen.

Teil D — Schlussbestimmungen

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung [Alle]

Hinweis gemäß § 36 Abs. 1 VSBG: Internities ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel [Alle]

26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — Rom I).

26.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg.

26.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

26.4 Gestaffeltes Inkrafttreten (Umsetzungsvorbehalt). Einzelne Klauseln dieser AGB setzen die Bereitstellung einer technischen Funktion voraus und stehen unter Umsetzungsvorbehalt (§ 6.3 S. 3 — Widerruf angenommener Connections; § 14.4 — Self-Service-Kündigung für Unternehmen; § 14.5 und § 24 Buchst. B — Kündigungsschaltfläche und entgeltliche Widerrufsfolge für Verbraucher). Diese Klauseln treten mit der im Nutzerkonto bekanntgemachten Bereitstellung der jeweiligen Funktion in Kraft; der Zeitpunkt der Bereitstellung ist damit für den Nutzer bestimmbar. Bis zur Bereitstellung gilt der bei der jeweiligen Klausel benannte Übergangsweg (insbesondere Kündigung bzw. Widerruf in Textform an hello@internities.de). Auf den jeweiligen Übergangsweg wird im Konto hingewiesen.

§ 27 Vorrang der deutschen Fassung [Alle]

Diese AGB werden auch in einer englischen Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Erleichterung des Verständnisses.