Praktikumsvergütung in Deutschland 2026: Mindestlohn & Regeln
12 Min. Lesezeit
KI-erzeugtes BildEinen allgemeinen Anspruch auf Bezahlung im Praktikum gibt es in Deutschland nicht. Ob du Geld bekommst und wie viel, hängt von der Art deines Praktikums ab. Steht dir der Mindestlohn zu, sind das seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 €. Ein Pflichtpraktikum im Studium ist davon ausgenommen, ebenso freiwillige Praktika bis drei Monate. Hier erfährst du, welche Regel für dich gilt, was das pro Monat bedeutet und was netto übrig bleibt.
Kurz gesagt
- Mindestlohn: 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027. Bei Vollzeit sind das rund 2.409 € brutto im Monat.
- Pflichtpraktikum: Kein gesetzlicher Anspruch auf Mindestlohn. Eine Vergütung ist freiwillig, wird aber oft gezahlt.
- Freiwilliges Praktikum: Bis drei Monate ohne Mindestlohnpflicht. Dauert es länger, ist der Mindestlohn ab dem ersten Tag fällig.
- Werkstudent: Du bist Arbeitnehmer, kein Praktikant, und bekommst immer mindestens den Mindestlohn.
- Netto: Pflichtpraktika sind sozialversicherungsfrei, freiwillige Praktika können Minijob oder Midijob sein.
Inhaltsverzeichnis
- Mindestlohn im Praktikum: die aktuellen Zahlen
- Welche Praktika vom Mindestlohn ausgenommen sind
- Die Drei-Monats-Grenze: rückwirkend ab dem ersten Tag
- Praktikum oder Job? Woran du den Unterschied erkennst
- Werkstudent und Praktikant: zwei Rollen, zwei Regeln
- Brutto, netto, Sozialversicherung: was bei dir ankommt
- Wenn das Praktikum unbezahlt ist: so gehst du vor
- Für Unternehmen: was Sie bei der Vergütung beachten sollten
- Unsere Sicht: Geld ist wichtig, Passung auch
- Praktika finden, die zu dir passen
- Häufige Fragen
- Quellen
Mindestlohn im Praktikum: die aktuellen Zahlen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer und grundsätzlich auch für Praktikanten. Laut Bundesarbeitsministerium haben Praktikanten grundsätzlich Anspruch auf 13,90 € brutto je Stunde, solange keine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Die Handwerkskammern bestätigen den Anstieg auf 14,60 € zum 1. Januar 2027.
Wichtig: Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn. Er gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, also auch für Überstunden. Wer dir ein pauschales Monatsgehalt zahlt und dich dann deutlich länger arbeiten lässt, kann unter den Mindestlohn rutschen.
So sieht das in Monatsbeträgen aus. Gerechnet ist mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat, alle Beträge brutto und gerundet:
| Wochenstunden | Monat 2026 (13,90 €/h) | Monat ab 2027 (14,60 €/h) |
|---|---|---|
| 40 Stunden | ca. 2.409 € | ca. 2.531 € |
| 35 Stunden | ca. 2.108 € | ca. 2.214 € |
| 20 Stunden | ca. 1.205 € | ca. 1.265 € |
| 10 Stunden | ca. 602 € | ca. 633 € |
Diese Werte sind die Untergrenze für mindestlohnpflichtige Praktika. Viele Unternehmen zahlen auch in Pflichtpraktika etwas, die Spanne reicht von einer kleinen Aufwandsentschädigung bis zu Beträgen nahe am Mindestlohn. Branche, Unternehmensgröße und Region machen dabei viel aus.
Welche Praktika vom Mindestlohn ausgenommen sind
Das Mindestlohngesetz nennt mehrere Fälle, in denen Praktikanten keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das BMAS fasst die Ausnahmen zusammen: Pflichtpraktika, freiwillige Praktika neben dem Studium oder der Ausbildung und Orientierungspraktika, jeweils bis zu drei Monate. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 22 des Mindestlohngesetzes.
Pflichtpraktikum
Schreibt deine Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung ein Praktikum vor, ist es ein Pflichtpraktikum. Dann gilt der Mindestlohn nicht, egal wie lange das Praktikum dauert. Das Unternehmen darf dir trotzdem eine Vergütung zahlen, und viele tun das auch. Einen gesetzlichen Anspruch hast du aber nicht. Ob dein Praktikum wirklich verpflichtend ist, steht in deiner Studienordnung. Im Zweifel hilft dir das Praktikumsamt deiner Hochschule.
Freiwilliges Orientierungspraktikum
Du willst vor dem Studium oder einer Ausbildung herausfinden, ob ein Beruf zu dir passt? Dann ist das ein Orientierungspraktikum. Bis zu drei Monate muss das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen.
Freiwilliges Praktikum neben dem Studium
Auch ein freiwilliges Praktikum, das dein Studium begleitet, ist bis zu drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen. Der Klassiker: Du machst in den Semesterferien ein Praktikum, das deine Studienordnung nicht verlangt.
Weitere Gruppen ohne Mindestlohnanspruch
Keinen Mindestlohn bekommen außerdem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Auszubildende. Das gilt auch für Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.
| Praktikumsart | Mindestlohn? | Was gilt |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (Schule, Ausbildung, Studium) | Nein | Vergütung freiwillig, unabhängig von der Dauer |
| Freiwilliges Orientierungspraktikum bis 3 Monate | Nein | Vergütung freiwillig |
| Freiwilliges studienbegleitendes Praktikum bis 3 Monate | Nein | Vergütung freiwillig |
| Freiwilliges Praktikum über 3 Monate | Ja | Ab dem ersten Tag |
| Praktikum nach dem Abschluss | Ja | Ab dem ersten Tag |
Die Drei-Monats-Grenze: rückwirkend ab dem ersten Tag
Hier passieren die meisten Missverständnisse. Viele glauben, bei einem freiwilligen Praktikum über drei Monate gebe es den Mindestlohn erst ab dem vierten Monat. Das stimmt nicht. Laut BMAS ist der Mindestlohn in diesem Fall ab dem ersten Tag des Praktikums zu zahlen, nicht erst ab dem vierten Monat.
Ein Beispiel: Du vereinbarst 2026 ein freiwilliges Praktikum über vier Monate in Vollzeit, unbezahlt. Weil die Dauer über drei Monaten liegt, schuldet dir das Unternehmen für die gesamte Zeit den Mindestlohn. Das sind rund 4 × 2.409 €, also etwa 9.637 € brutto. Ein Praktikum über sechs Monate ohne Mindestlohn ist deshalb nur als Pflichtpraktikum möglich.
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Achte auch auf Verlängerungen. Wird ein freiwilliges Praktikum von drei auf vier Monate verlängert, greift die Mindestlohnpflicht ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Tag. Lass dir Dauer und Art des Praktikums deshalb schriftlich im Vertrag festhalten.
Praktikum oder Job? Woran du den Unterschied erkennst
Ein Praktikum ist kein billiger Job. Das Bundesarbeitsministerium formuliert es klar: Bei einem Praktikum steht immer das Lernen im Vordergrund. Der Mindestlohn soll verhindern, dass Praktikanten als günstige Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Diese Fragen helfen dir bei der Einordnung:
- Gibt es einen Plan, was du lernen sollst, und eine feste Ansprechperson?
- Lernst du verschiedene Bereiche kennen, oder erledigst du Tag für Tag dieselbe Aufgabe?
- Ersetzt du eine reguläre Stelle, etwa als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung?
- Arbeitest du mit denselben Zielen und Erwartungen wie festangestellte Kollegen?
Wenn du vor allem mitarbeitest und kaum etwas lernst, ist das eher ein Arbeitsverhältnis, auch wenn “Praktikum” auf dem Vertrag steht. Dann kann dir der Mindestlohn zustehen. Bei solchen Zweifeln lohnt sich ein Gespräch mit der Rechtsberatung deiner Hochschule, dem Studierendenwerk oder einer Gewerkschaft, bevor du Forderungen stellst.
Werkstudent und Praktikant: zwei Rollen, zwei Regeln
Als Werkstudent bist du kein Praktikant, sondern Arbeitnehmer. Du arbeitest neben dem Studium, meist in Teilzeit und oft über mehrere Semester. Damit gilt für dich der Mindestlohn ohne Ausnahmen, auch wenn du noch studierst. Das BMAS stellt klar: Wer neben dem Studium jobbt, muss nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Praktikum | Werkstudentenstelle | |
|---|---|---|
| Ziel | Lernen, Einblick in den Beruf | Mitarbeit neben dem Studium |
| Mindestlohn | Nur, wenn keine Ausnahme greift | Immer |
| Typische Dauer | Wenige Wochen bis sechs Monate | Oft mehrere Semester |
| Typischer Umfang | Häufig Vollzeit | Teilzeit während der Vorlesungszeit |
Bei der Sozialversicherung gibt es für Werkstudenten Sonderregeln, solange das Studium im Vordergrund steht. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Details zu Arbeitszeit und Beiträgen in ihrer Broschüre für jobbende Studierende. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor du deinen Vertrag unterschreibst.
Brutto, netto, Sozialversicherung: was bei dir ankommt
Wie viel von deiner Vergütung netto übrig bleibt, hängt vor allem davon ab, ob dein Praktikum verpflichtend ist und wie viel du verdienst. Die Deutsche Rentenversicherung fasst die Grundregeln so zusammen: Praktika sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und unterliegen der Lohnsteuer, es gibt aber wichtige Ausnahmen.
Pflichtpraktikum während des Studiums
Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst. Von deiner Vergütung gehen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Lohnsteuer kann trotzdem anfallen, je nach Höhe der Vergütung und deiner Steuerklasse.
Freiwilliges Praktikum als Minijob
Verdienst du bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum bis 603 € im Monat, gilt es als Minijob. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € monatlich. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € entspricht das gut 43 Arbeitsstunden im Monat, also rund zehn Stunden pro Woche. Prüfe den aktuellen Wert, wenn dein Praktikum 2027 läuft, denn die Grenze wird regelmäßig angepasst.
Freiwilliges Praktikum als Midijob
Liegt deine Vergütung über 603 € und höchstens bei 2.000 € im Monat, bist du im Übergangsbereich, dem sogenannten Midijob. Dort zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Ein freiwilliges Praktikum mit 20 Wochenstunden zum Mindestlohn, also rund 1.205 € brutto, fällt in diesen Bereich.
Steuern zurückholen
Bei einem kurzen Praktikum kann dein Jahreseinkommen so niedrig sein, dass du am Ende kaum oder gar keine Einkommensteuer schuldest. Wurde trotzdem Lohnsteuer einbehalten, kannst du sie über eine Steuererklärung teilweise zurückholen. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Jahreseinkommen. Gerade wenn du nur einige Monate im Jahr verdienst, lohnt sich die Erklärung fast immer.
Wenn das Praktikum unbezahlt ist: so gehst du vor
Ein Pflichtpraktikum ohne Vergütung ist legal. Das heißt aber nicht, dass du nicht verhandeln darfst. So gehst du am besten vor:
- Frag früh. Sprich die Vergütung im Bewerbungsgespräch oder spätestens vor der Vertragsunterzeichnung an. Eine sachliche Frage wie “Ist für das Praktikum eine Vergütung vorgesehen?” ist völlig normal.
- Rechne deinen Bedarf. Miete, Fahrtkosten, Essen: Wenn du für das Praktikum umziehen musst, kannst du das als Argument nennen.
- Biete Alternativen an. Wenn kein Gehalt drin ist, frag nach Fahrtkostenzuschuss, Essenszuschuss, einem Jobticket oder Unterstützung bei der Unterkunft.
- Vergleiche Angebote. Ein bezahltes Pflichtpraktikum ist keine Seltenheit. Bewirb dich ruhig bei mehreren Unternehmen, bevor du zusagst.
- Halte alles schriftlich fest. Art des Praktikums, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung gehören in den Vertrag.
Auch dein Profil hilft beim Verhandeln: Wer genau zeigen kann, welche Kompetenzen er mitbringt, verhandelt aus einer stärkeren Position.
Für Unternehmen: was Sie bei der Vergütung beachten sollten
Wenn Sie Praktikanten einstellen, entscheidet die Art des Praktikums über Ihre Pflichten. Diese Punkte sollten Sie klären, bevor Sie eine Stelle ausschreiben:
- Art des Praktikums dokumentieren: Lassen Sie sich bei Pflichtpraktika einen Nachweis der Hochschule geben, etwa die einschlägige Passage der Studienordnung. Ohne diesen Nachweis fehlt Ihnen die Grundlage für die Ausnahme.
- Drei-Monats-Grenze im Blick behalten: Planen Sie ein freiwilliges Praktikum über drei Monate, schulden Sie den Mindestlohn ab dem ersten Tag. Das gilt auch bei einer nachträglichen Verlängerung.
- Arbeitszeit erfassen: Bei mindestlohnpflichtigen Praktika zählt jede geleistete Stunde, auch Überstunden.
- Den Anstieg 2027 einplanen: Laufen Praktika über den Jahreswechsel, steigt der Mindestlohn ab 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde.
- Lernziele festlegen: Ein strukturierter Lernplan unterscheidet ein Praktikum klar von einem Arbeitsverhältnis.
Eine faire Vergütung ist auch im Pflichtpraktikum ein Argument im Wettbewerb um gute Nachwuchskräfte. Wer eine Vergütung offen in der Ausschreibung nennt, spart sich und den Bewerbern Rückfragen.
Unsere Sicht: Geld ist wichtig, Passung auch
Wir sprechen jeden Tag mit Studierenden, die ein Praktikum suchen, und mit Unternehmen, die Nachwuchs einstellen wollen. Die Frage nach dem Geld kommt fast immer, und das zu Recht. Ein Praktikum muss man sich leisten können, gerade wenn man dafür in eine andere Stadt zieht.
KI-erzeugtes Bild
Wir sehen aber auch, dass die Vergütung allein nicht entscheidet, ob ein Praktikum gut wird. Ein gut bezahltes Praktikum, in dem du nichts lernst, bringt dich weniger weiter als eines, das wirklich zu deinen Fähigkeiten und Zielen passt. Deshalb setzen wir bei Internities auf Kompetenzen statt auf Lebenslauf-Stichworte: Studierende und Unternehmen beschreiben ihre Skills im selben offiziellen EU-Katalog ESCO. Daraus berechnen wir einen Match-Score nach einer festen Regel. Er zeigt, wie gut Profil und Stelle zueinander passen, er ist keine Entscheidung über Menschen. Die Entscheidung treffen immer Sie als Unternehmen und du als Bewerber.
Unser Rat an dich: Klär die Vergütung offen, kenne deine Rechte und achte gleichzeitig darauf, was du in dem Praktikum lernst. Und an Unternehmen: Transparenz bei Vergütung und Aufgaben zieht die Bewerber an, die wirklich zu Ihnen passen.
— Alexander
Praktika finden, die zu dir passen
Internities ist Deutschlands erste Matching-Plattform ausschließlich für Praktika. Als Studierender oder Absolvent bis zwei Jahre nach dem Abschluss nutzt du die Plattform kostenlos: Du legst einmal dein Profil an, siehst bei jeder Praktikums- oder Werkstudentenstelle deinen Match-Score und bewirbst dich direkt beim Unternehmen. Hier findest du passende Praktika. Sie suchen als Unternehmen Praktikanten, Werkstudenten, Volontäre oder Trainees? Dann erhalten Sie die Bewerbungen nach Passung sortiert und können die Gewichtung des Matchings für jede Stelle selbst festlegen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Nachwuchs einstellen für Unternehmen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Praktikanten 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Er gilt für Praktikanten, sofern keine Ausnahme greift, etwa ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum bis drei Monate. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 2026 rund 2.409 € brutto im Monat.
Wird ein Pflichtpraktikum bezahlt?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung im Pflichtpraktikum, auch nicht auf den Mindestlohn. Viele Unternehmen zahlen trotzdem eine Vergütung, deshalb lohnt es sich, danach zu fragen. Die Vergütung ist in der Sozialversicherung beitragsfrei, kann aber lohnsteuerpflichtig sein.
Bekomme ich im freiwilligen Praktikum den Mindestlohn?
Dauert dein freiwilliges Praktikum neben dem Studium oder zur Orientierung höchstens drei Monate, besteht keine Mindestlohnpflicht. Dauert es länger, steht dir der Mindestlohn ab dem ersten Tag zu, nicht erst ab dem vierten Monat. Nach dem Studienabschluss gilt der Mindestlohn ebenfalls.
Bekommen Werkstudenten den Mindestlohn?
Ja, immer. Werkstudenten sind Arbeitnehmer und keine Praktikanten, deshalb gelten die Praktikumsausnahmen für sie nicht. 2026 heißt das mindestens 13,90 € brutto pro Stunde.
Muss ich auf meine Praktikumsvergütung Steuern zahlen?
Praktikumsvergütungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Weil viele Studierende im Jahr insgesamt wenig verdienen, bekommen sie einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung oft ganz oder teilweise zurück. Bei einem Minijob bis 603 € im Monat gelten Sonderregeln.
Quellen
- BMAS: Der gesetzliche Mindestlohn, ein Überblick
- BMAS: Der Mindestlohn für Studierende
- BMAS: Der Mindestlohn, Fragen und Antworten
- ZDH/Handwerkskammer des Saarlandes: Der gesetzliche Mindestlohn
- Deutsche Rentenversicherung: Tipps für Studierende
- Deutsche Rentenversicherung: Jobben und studieren
- Finanztip: Nebenjob und Minijob-Grenze
- Finanztip: Midijob und Übergangsbereich